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Kompromiss-Suche bei Konzernverantwortung
Aus Echo der Zeit vom 20.04.2018. Bild: Reuters
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Vorschlag der Rechtskommission Grosskonzerne sollen mehr Pflichten haben als kleine

  • Die Rechtskommission des Nationalrats hat heute einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative vorgelegt.
  • Demnach müssten international tätige Schweizer Grosskonzerne Risiken für Umwelt und Menschenrechte abklären und Massnahmen ergreifen.
  • Für kleinere Unternehmen gälte dies – anders als mit der Initiative – nicht.
  • Dieser Kompromiss könnte im Parlament durchaus Chancen haben.

Ob Umweltverschmutzung, Kinderarbeit oder schlechte Arbeitsbedingungen: International tätige Schweizer Konzerne sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Das fordern knapp 100 Hilfswerke, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen mit ihrer Konzernverantwortungsinitative.

Sie ist umstritten: Viele Konzerne fürchten, dass strengere Regeln zu rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Problemen führen könnten.

Strengere Auflagen für die Grossen

Derzeit befasst sich das Parlament mit dem Anliegen. Den meisten Parlamentariern geht die Initiative zu weit – deshalb nun ein Kompromiss. Federführend dabei ist die Rechtskommission des Nationalrates. Mit 18:1 Stimmen hat sie heute einen indirekten Gegenentwurf verabschiedet.

Einschätzung von Curdin Vincenz, Bundeshausredaktor SRF

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Dieser Gegenvorschlag ist politisch sehr breit abgestützt. Die Zustimmung reicht von der Linken, die hier ohnehin Handlungsbedarf sieht, bis weit ins bürgerliche Lager hinein. Entworfen haben ihn Hans-Ueli Vogt (SVP) und Karl Vogler (CSP). Ihnen gehe es vor allem darum, dass der Wirtschaft ein «imageschädigender Abstimmungskampf» erspart wird, sagte Vogler. Die Wirtschaft sendet allerdings widersprüchliche Signale: Einzelne Grosskonzerne wie Ikea und Migros sind für den Gegenvorschlag. Dem Dachverband Economiesuisse hingegen geht auch der heutige Vorschlag noch zu weit.

Laut diesem sollen vor allem die Verwaltungsräte von international tätigen Grossunternehmen in die Pflicht genommen werden. Sie müssten abklären, wo es bei ihren weltweiten Aktivitäten Risiken für Menschenrechte und Umwelt geben könnte, und entsprechende Gegenmassnahmen ergreifen.

Kommission kommt Initianten entgegen

Kleinere und mittlere Unternehmen sollen demnach von dieser Pflicht ausgenommen werden. Es sei denn, auch eine kleine Firma ist in einem besonders heiklen Bereich aktiv, etwa wenn sie mit Rohstoffen handelt.

Wenn ein solcher Text angenommen wird, sind wir bereit, die Initiative zurückziehen.
Autor: Dick Marty Mitinitiant und früherer FDP-Ständerat

Der Gegenentwurf der Kommission für Rechtsfragen dürfte auch im Parlament gute Chancen haben. Dies, weil er die Grundidee der Initiative zwar aufnimmt, aber weniger weit geht. Möglich wäre auch, dass die Initianten ihr Anliegen fallenlassen. «Wenn ein solcher Text angenommen wird, sind wir bereit, die Initiative zurückziehen», sagt Mitinitiant und früherer FDP-Ständerat Dick Marty. «Denn für uns ist wichtig, dass man nicht zu viel Zeit verliert.»

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