Rund 175 000 Autobesitzer in der Schweiz sind vom VW-Skandal betroffen. Sie haben nun die Möglichkeit, sich mit einer Strafklage an der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft zu beteiligen. Das Formular online ausfüllen und ab die Post!
Juristische Laien stossen aber schnell an Grenzen und brauchen Hilfe. Betroffene ärgern sich.
«Innovative Lösung»
Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» haben sich mehrere Autobesitzer gemeldet, welche versucht haben, online das Formular der Bundesanwaltschaft auszufüllen. Sie sind VW-Besitzer und wollen sich als Betroffene der Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft anschliessen.
Ein «Espresso»-Hörer schreibt: «Ich habe mir den Link angesehen. Den Text finde ich unübersichtlich und nicht konsumentenfreundlich geschrieben.» Und einem weiteren Hörer raucht seit Wochen der Kopf: «Es haben sich mir immer mehr Fragen gestellt und schliesslich habe ich realisiert, dass es ja nicht nur um eine Strafklage, sondern auch um eine Zivilklage geht!» Schliesslich sei es ihm richtig mulmig geworden, denn auf dem zivilrechtlichen Weg sei möglicherweise auch mit Kosten zu rechnen.
Hilfe von Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft
Auf die Komplexität des Formulars angesprochen und mit den irritierten Hörer-Reaktionen konfrontiert, schreibt die Bundesanwaltschaft dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Falls der Fragebogen in mancher Hinsicht kompliziert erscheinen mag, war dies mit Sicherheit kein bewusster Entscheid. Der Fragebogen muss den Vorgaben der Strafprozessordnung entsprechen.»
Als einer der betroffenen Autobesitzer die Bundesanwaltschaft um Hilfe beim Ausfüllen des Formulars und Klären der Fragen bat, erhielt er diese per Telefon: « Eine Mitarbeiterin nahm sich wirklich sehr viel Zeit, zum Glück.»
SKS hat dutzende Anfragen wegen Strafklage
Wie viele Anfragen diesbezüglich täglich bei der Bundesanwaltschaft eingehen, wollte die Medienverantwortliche nicht sagen. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS aber sind bereits dutzende Anfragen eingegangen, erzählt Geschäftsführerin Sara Stalder: «Wir helfen den Betroffenen, die Fragen zu klären.» Sie sei aber etwas verwundert über die Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft.
Das grösste Missverständnis bei den Betroffenen liegt wohl darin, dass sie meinen, sie erhielten mit einer Strafklage irgendwann eine Entschädigung. Aber eine solche ist nur durch eine Zivilklage erstreitbar. Trotzdem empfiehlt die SKS allen Betroffenen, sich mit einer Strafklage bei der Bundesanwaltschaft zu beteiligen und sich dafür die nötige Hilfe zu holen.
SKS hofft auf Vergleich
Bereits 2017 hat die Stiftung für Konsumentenschutz eine Schadenersatzklage eingereicht. Dieser hatten sich rund 6000 Autobesitzer angeschlossen.
Bis man hier zu einem Resultat komme, werde es sich noch Jahre dauern, schätzt Sara Stalder. Sie hoffe aber, dass der VW-Konzern und Generalimporteurin Amag ähnlich wie in den USA und jüngst in Australien auch in der Schweiz einen Vergleich anbieten würden. In den USA bezahlte der VW-Konzern betroffenen Kunden insgesamt rund 100 Millionen Dollar.