Seit 1919 wird der Nationalrat durch den sogenannten Parteistimmen-Proporz bestimmt. Dabei dürfen Parteien Listenverbindungen eingehen.
Mit Listenverbindungen können Parteien sogenannte Reststimmen besser auswerten. Ohne Listenverbindungen bleiben diese Reststimmen unberücksichtigt und gehen auf jeden Fall verloren.
Wir zeigen an einem fiktiven Beispiel, wie Mandate ohne Listenverbindung und mit Listenverbindung verteilt werden.
Unser Beispiel: Wir nehmen an, dass 1000 Wählende 5 Abgeordnete zu wählen haben und dass sich 3 Parteien um die 5 Sitze bewerben.
In einem ersten Schritt wird die Verteilerzahl ausgerechnet. Diese Zahl gibt an, auf wie viele Partei- oder Listenstimmen es einen Sitz gibt.
Sitzverteilung ohne Listenverbindung
Die erhaltenen Stimmen jeder Partei werden durch die Verteilerzahl 167 dividiert.
Damit sind 4 der 5 Sitze vergeben. Nun muss noch das eine Restmandat vergeben werden.
Bei den Nationalratswahlen werden die Restmandate an die Parteien mit den grössten Quotienten (Divisionsergebnis) verteilt. Hier werden die Parteistimmen durch die Anzahl der bereits erhaltenen Sitze plus eins geteilt.
Die Partei A hat mit 150 den grössten Quotienten, also erhält diese Partei den fünften Sitz.
Sitzverteilung mit Listenverbindung
Nehmen wir an, die Parteien B und C gehen eine Listenverbindung ein. Sie erhalten demnach – gemäss unserem Beispiel – zusammen 400 Stimmen (260+140).
In der ersten Runde der Sitzverteilung ist die Verteilerzahl wie oben 167 – dieselbe Berechnung: 1000:6=167.
Damit sind alle 5 Sitze vergeben. Im Gegensatz zur Verteilung ohne Listenverbindung erhält Partei A nur 3 Sitze.
Wie werden aber die 2 Sitze auf die Parteien B und C verteilt? Dafür muss zuerst eine neue Verteilerzahl berechnet werden.
Mit der Verteilerzahl 134 kann die Mandatsverteilung für die Parteien B und C ermittelt werden.
Damit sind alle 5 Sitze vergeben. Dank der Listenverbindung hat die Partei C auf Kosten der Partei A ein Mandat erobert.