Parteistimmen, Kandidatenstimmen, Panaschieren, Kumulieren, Listenverbindungen: Das Wahlvokabular verdeutlicht, dass man beim Wählen viel Vorwissen haben muss. In den meisten Kantonen wird der Nationalrat nach Proporzsystem gewählt – und genau hier kommen diese Begriffe zum Zug. Die Grafik zeigt, was alles möglich ist und wie man bei Listenproporz richtig wählt.
So wählt man mit Listen
-
Bild 1 von 6. Szenario 1: Unveränderte Liste . Im hier gezeigten fiktiven Kanton sind vier Nationalratssitze zu vergeben. Die Wahlzettel dürfen dementsprechend maximal vier Kandidierende enthalten. Wirft man die Liste der Partei A unverändert ein, erhält die Partei vier Listenstimmen und jeder Kandidat der Partei eine Kandidatenstimme. Bildquelle: SRF.
-
Bild 2 von 6. Szenario 2: Ersatzloses Streichen von Kandidierenden . Durchgestrichene Kandidierende erhalten keine Stimmen. Für leere, nicht ersetzte Listenplätze erhält Partei A jedoch trotzdem Listenstimmen – in diesem Fall nach wie vor deren vier. Bildquelle: SRF.
-
Bild 3 von 6. Szenario 3: Ersetzen von Kandidaten («Panaschieren»). Streicht man eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf einer vorgedruckten Liste und ersetzt man diese handschriftlich mit einem Kandidaten einer anderen Partei, nennt man dies «panaschieren». Die Partei der vorgedruckten Liste verliert eine Listenstimme, die des eingefügten Kandidaten gewinnt eine zusätzliche Listenstimme. Bildquelle: SRF.
-
Bild 4 von 6. Szenario 4: Verdoppeln eines Kandidaten («Kumulieren») . Will man einen Kandidaten oder eine Kandidatin besonders unterstützen, kann man den Namen doppelt aufführen. Dafür muss jedoch ein Kandidat oder eine Kandidatin gestrichen werden, diese Person verliert eine Stimme. An den Listenstimmen für die Partei ändert sich nichts. Bildquelle: SRF.
-
Bild 5 von 6. Szenario 5: Leere Liste mit Parteibezeichnung. Im Wahlcouvert findet sich auch eine leere Liste. Bei dieser kann man oben die Bezeichnung einer bestehenden Liste einfügen, unten jedoch beliebige Kandidaten aufführen. Leer bleibende Listenplätze werden als Listenstimmen der bezeichneten Partei zugerechnet. Achtung: Führt man gar keine Kandidierenden auf, ist die Liste ungültig. Bildquelle: SRF.
-
Bild 6 von 6. Szenario 6: Leere Liste ohne Parteibezeichnung. Lässt man auf einer leeren Liste die Bezeichnung weg, verfallen die nicht ausgefüllten Listenplätze. Jede Partei erhält so viele Listenstimmen, wie Kandidierende von ihr aufgeführt sind. Übrigens: Es darf maximal eine Liste eingereicht werden, ob vorgedruckt oder nicht. Bildquelle: SRF.
Beim Ausfüllen des Wahlzettels gibt es immer wieder Stolpersteine. Auf die Gesamtzahl betrachtet wird nur ein kleiner Teil der Wahlzettel für ungültig erklärt, weil sie falsch ausgefüllt sind oder andere Ungereimtheiten aufweisen. Hier die häufigsten Fehler beim Wählen:
- Statt der Namen von Kandidierenden werden zum Beispiel Micky Maus oder Ronald Reagan geschrieben.
- Die Familie Muster will Porto sparen und steckt die Wahlzettel in ein gemeinsames Couvert statt je in ein separates.
- Herr Muster findet, seine Schrift sei unleserlich und lässt deshalb seine Frau den Wahlzettel ausfüllen.
- Tochter Muster macht es sich einfach und setzt beim Kumulieren – statt den Namen des Kandidaten ein zweites Mal zu schreiben – Gänsefüsschen auf die nächste Zeile.
- Und manchmal geht vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.