- Stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und -schweizer aus Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau können bei den Wahlen im Herbst elektronisch wählen.
- Der Bundesrat hat entsprechende Gesuche für die elektronische Stimmabgabe bewilligt.
- Er sei zum Schluss gekommen, dass ein Einsatz von E-Voting im begrenzten Rahmen auch an den Nationalratswahlen 2023 bewilligt werden könne.
Die drei Kantone sollen durch die Bewilligung Erfahrung mit dem neuen System der Schweizerischen Post gewinnen, heisst es in einer Mitteilung. Basel-Stadt will E-Voting Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie Personen mit Behinderung zur Verfügung stellen. So wurde es bereits beim Urnengang vom 18. Juni gehandhabt, wie Basels Vizestaatsschreiber Marco Greiner erklärte.
Im Kanton St. Gallen wollen die Behörden das E-Voting für Stimmberechtigte im Ausland sowie in den Gemeinden Kirchberg, Widnau, Goldach, Vilters-Wangs und Rapperswil-Jona zur Verfügung stellen.
Auch im Kanton Thurgau konnten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am 18. Juni bei den Abstimmungen das E-Voting-System nutzen, was nun für die Wahlen am 22. Oktober weitergeführt wird. Die rund 4930 Stimmberechtigten können die sechsköpfige Thurgauer Nationalratsdelegation mitbestimmen, jedoch nicht die Vergabe der Ständeratssitze.
1.2 Prozent der Stimmberechtigten
Insgesamt beantragen die Kantone laut dem Bundesrat die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten, wie der Bundesrat schrieb. Dies entspricht rund 1.2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Tatsächlich elektronisch abgestimmt haben im Juni insgesamt 4239 Personen.
Die Betriebskosten für die elektronischen Nationalratswahlen liegen im Thurgau bei 50'000 Franken, in Basel-Stadt – wie auch am 18. Juni schon – bei rund 45'000 Franken. St. Gallen hat für 2023 400'000 Franken für E-Voting budgetiert.