- Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau dürfen die Versuche der elektronischen Stimmabgabe wieder aufnehmen.
- Der Bundesrat hat Grundbewilligungen für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025 erteilt.
- Die Kantone benötigen pro Urnengang auch die Zulassung der Bundeskanzlei. Sie haben diese für die Abstimmung vom 18. Juni 2023 erhalten.
Das E-Voting-System der Post sei so weit verbessert worden, dass ein Einsatz in diesem begrenzten Rahmen möglich sei, erklärte Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Medien in Bern. Zudem werde das E-Voting in allen drei Kantonen, die um eine Grundbewilligung ersucht haben, den Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen.
Insgesamt beantragen die Kantone die Zulassung von rund 65’000 Stimmberechtigten für den ersten Urnengang am 18. Juni 2023. Dies entspricht rund 1.2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Thurnherr machte deutlich, dass die abgegebenen Stimmen gültig seien, obwohl es sich um einem Versuchsbetrieb handle.
Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit einer Behinderung elektronisch abstimmen. Auch im Kanton St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl inländischer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten wollen, für die elektronische Stimmabgabe anmelden.
Vollständige Verifizierbarkeit» gewährleistet
E-Voting soll auch in der Schweiz in Zukunft kontinuierlich verbessert und überprüft werden. Dafür sollen auch die Erfahrungen im praktischen Einsatz genutzt werden. Letztmals wurden E-Voting-Systeme in der Schweiz 2019 bei eidgenössischen Abstimmungen versuchsweise eingesetzt.
Nun steht erstmals das vollständig verifizierbare System der Post zur Verfügung, wie die Bundeskanzlei schreibt. Die Verifizierbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung zur Gewährleistung der Sicherheit. Sie erlaubt es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und zu reagieren.
Der Quellcode des verbesserten Post-E-Voting-Systems und die Dokumentation sind seit 2021 veröffentlicht. Seither wurden System und Betrieb in verschiedenen Schritten durch unabhängige Expertinnen und Experten überprüft. Ebenso durch die Öffentlichkeit im Rahmen von öffentlichen Intrusionstests und eines weiterhin laufenden Bug-Bounty-Programms, wo Fehler und Schwachstellen gemeldet werden können.