Einfacher hätten sie sein sollen, die neuen Regeln für Wahlplakate im Kanton Solothurn. Doch genau zu Beginn der heissen Wahlkampf-Phase bewirkten sie das Gegenteil: Es gab grosse Verwirrung, was nun gilt.
Der Grund: Quasi in letzter Minute legte die SVP ein Veto ein gegen die überarbeitete Verordnung von Staatskanzlei und Regierung. Damit waren die angepassten Regeln zu Wahlplakaten blockiert. Es war unklar, ob die alten oder neuen Regeln gelten, ob der Wahlkampf überhaupt rechtzeitig losgehen kann.
SVP-Kantonsrat Beat Künzli monierte am Mittwoch im Kantonsparlament, die neuen Regeln seien teilweise zu kompliziert geschrieben. Es sei unklar, wo genau man Wahlplakate installieren dürfe und wo nicht. Und: Die neuen Regeln kämen zu knapp vor dem Wahltermin. Sein Verdacht: «Man ist versucht zu glauben, dass diese Fristen bewusst so kurzfristig angesetzt wurden, damit auch ja niemand auf die Idee komme, ein Veto einzureichen.»
Harte Kritik der SVP
Die SVP erachte dieses Vorgehen von Regierung und Staatskanzlei als «unseriös» und gar «skandalös», so Künzli weiter. Allerdings stand die Partei mit dieser Meinung alleine da. Andere Parteien sprachen von einem «Theater», das die SVP veranstaltet habe.
Die Anpassungen seien minimal, es ändere sich kaum etwas im Gegensatz zu früher. Urs Huber (SP) erklärte im Parlament: «Da behauptet also jemand, die Demokratie sei gefährdet, weil man im 790 Quadratkilometer grossen Kanton Solothurn sein ach so wichtiges Wahlplakat nicht mehr an einem ganz bestimmten Zaun aufhängen darf.»
Kein Verständnis bei anderen Parteien
Michael Kummli (FDP) doppelte nach: Die ganze Diskussion sei überflüssig. «Die Leute überlegen sich aktuell, wie sie ihre Krankenkassenprämien oder ihre Stromrechnung bezahlen sollen und wir diskutieren hier seit 45 Minuten... Das sind einfach nicht die Probleme, welche die Leute draussen interessieren.»
Das Solothurner Kantonsparlament wies den Einspruch der SVP entsprechend deutlich mit 74 zu 20 Stimmen ab. Künftig dürfen die Parteien im Kanton Solothurn demnach sechs Wochen vor der Wahl mit dem Plakatieren beginnen, und zwar ab Samstag um 7 Uhr statt erst am Sonntag. Die Plakate dürfen etwas grösser sein. Ausdrücklich nicht erlaubt sind Wahlplakate bei Schulen oder anderen kantonalen Gebäuden.
Weil der Kantonsrat diesen Entscheid nun getroffen hat und die Verordnung gilt, kann der Strassenwahlkampf auch im Kanton Solothurn rechtzeitig starten. Am Samstag geht es also los.