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Neben den Oberamtmännern werden auch die Mitglieder des Staatsrates gewählt
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 19.10.2021. Bild: Oliver Kempa/SRF
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Wahlen Kanton Freiburg Wird eine Frau gewählt, muss das Gesetz angepasst werden

Im Kanton Freiburg könnte die erste Oberamtfrau gewählt werden. Das Gesetz sieht dies jedoch gar nicht vor.

Im Kanton Freiburg könnte am 7. November erstmals eine Oberamtfrau gewählt werden. Der Posten wurde bisher nur von Männern besetzt, es gab deshalb nur Oberamtmänner. Sie führen die sieben Oberämter des Kantons, vertreten die Kantonsregierung in den Bezirken oder erteilen Baubewilligungen – in einigen Kantonen werden sie auch Regierungsstatthalter und Regierungsstatthalterinnen genannt.

In zwei Bezirken im Kanton Freiburg treten, wie bei den letzten Wahlen, Frauen an. Aber: Laut Gesetz gibt es die Oberamtfrau gar nicht. Das Gesetz spricht lediglich von Oberamtmännern. Und zwar sogar in einer Version, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.

Dies, obwohl der Sensebezirk zwischen 2014 und 2019 bereits eine erste Vize-Oberamtfrau hatte. Derzeit sind drei im Amt. Beim Kanton werden sie auch so bezeichnet, jedoch nur in der deutschen Sprache, was auch der Hauptgrund ist, weshalb das Gesetz nicht angepasst wurde.

Problem: die französische Sprache

Denn: «Eigentlich gibt es keinen Grund, auf eine feminine Form 'Oberamtfrau' zu verzichten», sagt Daniel Elmiger, Professor an der Universität Genf, der einen Forschungsbericht zu geschlechtergerechten Behördentexten verfasst hat. Hier gehe es aber um den zweisprachigen Kanton Freiburg, in dem die Gesetze in beiden Sprachen geschrieben werden. Wobei die Übersetzungen in Freiburg – im Gegensatz zum Bund – häufiger vom Französischen ins Deutsche gemacht werden als umgekehrt.

Sie spuken in einigen Köpfen noch herum.
Autor: Daniel Elmiger Ausserordentlicher Professor Universität Genf

In der französischen Fassung steht nur das männliche Wort «préfet». Würde das Amt durch eine Frau besetzt, hiesse es: «Madame le préfet». So schreiben es die Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann vor.

Darin wird explizit darauf hingewiesen, dass die weibliche Form des «préfet» dessen Frau bezeichne und nicht die Frau im Amt.

Auch in der deutschen Sprache gab es weibliche Wörter mit der Bedeutung «Ehefrau von». Elmiger nennt die Pfarrerin als Beispiel. «Diese sind aber heute nicht mehr wirklich relevant, auch wenn sie in einigen Köpfen noch herumspuken.»

Weibliche Funktionen wurden bewusst abgeschafft

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Die weibliche Form von gewissen Berufsbezeichnungen existierte in der französischen Sprache früher bereits, wie zum Beispiel «autrice», eine Autorin. Solche Bezeichnungen wurden jedoch oft im 18. Jahrhundert abgeschafft, wegen einer «Vermännlichungswelle», wie Pascal Gygax, Psycholinguist an der Universität Freiburg, erklärt: «Damit wurde deutlich, dass diese Berufe nur für Männer reserviert sind.» Autorinnen gab es weiterhin, sie wurden jedoch «auteurs», Autoren, genannt.

Der Beruf des Oberamtmannes durfte lange Zeit nicht von einer Frau besetzt werden, weshalb die weibliche Form in einem anderen Zusammenhang verwendet wurde – als Frau des Oberamtmannes, oder als Verantwortliche einer Bildungseinrichtung.

Unter anderem aufgrund dieser Empfehlungen wurde das französischsprachige Gesetz nicht angepasst, weshalb auch das deutschsprachige nur von der männlichen Bezeichnung spricht. Das sei jedoch vollkommen veraltet, heisst es von verschiedenen Seiten – zum Beispiel vom Büro für Gleichstellung von Mann und Frau des Kantons Freiburg.

Das Gesetz muss unbedingt angepasst werden.
Autor: Geneviève Beaud Spang Büro für Gleichstellung von Mann und Frau

Diese Empfehlungen würden aus dem Jahr 1998 stammen und seien nicht mehr zeitgemäss, sagt die Verantwortliche Geneviève Beaud Spang. «Das Gesetz muss unbedingt angepasst werden.» Die Frauen hätten seit 50 Jahren das Recht, in dieses Amt gewählt zu werden.

Bei der Wahl einer Frau steigt der Druck

Für eine Änderung eingesetzt hat sich das Büro für Gleichstellung jedoch nicht. Beaud Spang verteidigt sich: Man habe keine Baustelle aufreissen und riskieren wollen, dass der Graben noch tiefer werde und man einen Rückschritt mache. Stattdessen wartet sie ab: «Wenn eine Frau gewählt wird, dürfte das Gesetz sowieso geändert werden.»

Das unterstreicht auch der Kanton Freiburg: wird am 7. November eine Frau gewählt, wird das Gesetz angepasst. Dies kann jedoch nur bei der Totalrevision des Gesetzes erfolgen, heisst es auf Anfrage. Die Frage ist deshalb, wie lange das dauern und wie genau es angepasst wird. So gibt es Stimmen, die die neutrale Bezeichnung bevorzugen: statt Oberamtmann und -frau: Oberamtperson.

Die Empfehlungen jedoch sollen nun möglichst bald angepasst werden und eine gewählte Frau würde trotz Gesetz den Titel der Oberamtfrau und préfète erhalten.

In zwei Bezirken kandidieren Frauen

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Legende: Im Schloss Murten arbeitet der Oberamtmann – oder bald die erste Oberamtfrau? Marielle Gygax/SRF

Das Freiburger Stimmvolk wählt am 7. November seine Oberamtspersonen. Nur in drei Bezirken sind die Posten umkämpft.

Im Saanebezirk kandidieren eine Frau und drei Männer.

  • Christian Clément (Mitte)
  • Lise-Marie Graden (SP/Grüne/Mitte Links-CSP)
  • Nicolas Kolly (SVP)
  • Claudio Rugo (Künstlerpartei)

Auch im Seebezirk gibt es eine Kandidatin und drei Kandidaten.

  • Julia Senti (SP/Grüne)
  • Christoph Wieland (FDP)
  • Jean-Claude Goldschmid (SVP)
  • Marcel Burkardt (GLP)

Im Greyerzbezirk stellen sich vier Männer zur Wahl.

  • Grégoire Kubski (SP/Grüne/Mitte Links-CSP)
  • Jean-Pierre Doutaz (Mitte)
  • Vincent Bosson (FDP)
  • Gabriel Kolly (SVP)
  • Daniel Savary (GLP)

In diesen Bezirken gibt es jeweils nur einen Kandidaten – den bisherigen Oberamtmann:

  • Broyebezirk: Nicolas Kilchoer
  • Glanebezirk: Willy Schorderet
  • Sensebezirk: Manfred Raemy
  • Vivisbachbezirk: François Genoud

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, diverse Sendungen zwischen 11.10.2021 und 18.10.2021

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