Die Affäre rund um die Wahlfälschung im Kanton Thurgau geht in die zweite Runde. Auch das Thurgauer Obergericht verurteilt den ehemaligen Stadtschreiber von Frauenfeld wegen qualifizierter Wahlfälschung.
12 Monate bedingt und Verfahrenskosten
Das Obergericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts grösstenteils: 12 Monate bedingte Freiheitsstrafe und das Tragen der Verfahrenskosten über 14'500 Franken. Das Bezirksgericht hatte den ehemaligen Stadtschreiber vor Jahresfrist in erster Instanz zusätzlich zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der ehemalige Stadtschreiber der Wahlfälschung schuldig machte, auch wenn eindeutige Beweise fehlten.
SVP erhielt Sitz zu viel
Ereignet hatte sich die Wahlfälschung bei den Grossratswahlen im März 2020. Im Wahlbüro Frauenfeld waren Wahlzettel der Grünliberalen fälschlicherweise der SVP zugeordnet worden. Die GLP wurde so um einen Sitz gebracht, die SVP erhielt einen zu viel. Die GLP wurde stutzig und intervenierte, es gab eine Strafanzeige und die Thurgauer Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren.
Im Zuge der Untersuchungen gelangte der ehemalige Stadtschreiber von Frauenfeld in den Fokus. Die Anklage warf ihm vor, das Resultat der Grossratswahlen manipuliert zu haben. Konkret soll er nach einer Überprüfung der Stimmen realisiert haben, dass beim Zählen ein Fehler passiert war. So waren zwei Stapel Wahllisten der Grünliberalen irrtümlich bei der SVP gelandet.
Druckfrische Wahllisten ohne Falz
Um den Fehler zu vertuschen und eine Sitzverschiebung zu verhindern, habe der ehemalige Stadtschreiber schliesslich nur einen der gefundenen Stapel gemeldet. Die restlichen rund 100 Stimmen der GLP habe er vernichtet und durch druckfrische Wahllisten der SVP ersetzt.
Der Generalstaatsanwalt stützte seine Schilderung des Tatverlaufs auf Spuren auf den Wahlzetteln der SVP. Ein Teil dieser Wahlzettel sei kaum gefaltet gewesen und habe «verhältnismässig wenige» Fingerabdrücke aufgewiesen. Das deute darauf hin, dass Wahlzettel erst nachträglich hinzugefügt worden seien. Auf zwei der hinzugefügten SVP-Listen wurden hingegen die Fingerabdrücke des ehemaligen Stadtschreibers nachgewiesen.
«Keine vernünftigen Zweifel»
Die Richter der ersten und nun auch der zweiten Instanz erachten die «Falz-Theorie» als plausibel an – und fällten ihre Urteile gestützt auf diese Indizienkette. Die Ergebnisse der Strafuntersuchung und der Befragungen würden «keine vernünftigen Zweifel» lassen, dass es sich anders abgespielt habe.
Tatmotiv war laut Anklage die Absicht des Beschuldigten, «das eigene Gesicht zu wahren, das Image der Stadt Frauenfeld nicht zu schädigen und die Gelegenheit zu nutzen, eine alte Rechnung mit der GLP zu begleichen». Die GLP hatte im Frauenfelder Stadtparlament sein Engagement als CVP-Grossrat kritisch hinterfragt.