- Tausende wurden gebüsst, über fünfzig Betroffene haben Beschwerden gegen die umstrittenen Bussen während des Lockdowns an der Schweizer Grenze eingereicht.
- Wie die Zollverwaltung darauf reagiert, wirft jedoch Fragen auf.
Ein Vater, der während der Coronakrise seine Tochter im nahen Deutschland besuchen ging. Ein Sohn, der seinen Eltern gleich jenseits der Grenze in Frankreich Lebensmittel und Medikamente brachte. Zollbeamte büssten solche Personen während der Grenzschliessung bei ihrer Wiedereinreise.
«Zwei Juristen, drei Meinungen»
Dies, obwohl die Covid-19-Verordnung des Bundesrates Menschen mit Schweizer Pass oder Wohnsitz weiterhin ein- und auszureisen gestattete. Christian Bock, Chef der Zollverwaltung sagte im Mai vor den Medien zum Vorgehen seiner Behörde: «Ich darf das als Jurist sagen: zwei Juristen, drei Meinungen. Das wird man nachher sehen, ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhält.»
Nun zeigt sich aber: Die Zollverwaltung unternimmt Schritte, die es unwahrscheinlich machen, dass je ein Gericht über die Bussenpraxis urteilt.
Zollverwaltung gesteht Fehler ein
Radio SRF liegen mehrere Fälle von Einsprachen vor, bei denen die Zollverwaltung die Busse zurückgezogen hat, weil sie nicht im Einklang mit der Covid-Verordnung stehe. Damit gesteht die Zollverwaltung ihren Fehler ein.
Gleichzeitig eröffnet die Behörde aber ein Zollstrafverfahren gegen die Betroffenen wegen Verdachts auf Missachtung der Anweisungen des Zollpersonals. Dieses Verfahren könne bis zu 2000 Franken Busse zur Folge haben, teilt die Zollverwaltung mit – und bietet ein verkürztes Verfahren an, wenn die betroffene Person auf weitere rechtliche Schritte verzichte.
Für den Rechtsunterworfenen verschlechtert sich die Situation deshalb, weil kein externer Staatsanwalt darauf schaut und beurteilt, ob diese Busse rechtmässig ist oder nicht
Behörde trägt wenig zur Aufklärung bei
Verwaltungsrechtsprofessor Markus Schefer sagt dazu: «Die Zollverwaltung kann auf diese Weise das Verfahren länger bei sich behalten und darüber bestimmen. Für den Rechtsunterworfenen verschlechtert sich die Situation deshalb, weil kein externer Staatsanwalt darauf schaut und beurteilt, ob diese Busse rechtmässig ist oder nicht.»
Die Zollverwaltung schweigt sich zu diesem Vorgehen aus, mit Verweis auf laufende Verfahren. Klar ist aber: Obwohl Zollverwaltungsdirektor Christian Bock eine richterliche Klärung in Aussicht stellt, trägt seine Behörde wenig dazu bei, dass die Vorkommnisse an der Grenze je aufgeklärt werden.