Ein Mann entfernt beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom und hat so ungeschützten Sex ohne das Einverständnis der Sexualpartnerin oder des Sexualpartners. Diese Handlung sei strafwürdig, falle aber in eine Gesetzeslücke, urteilte das Zürcher Obergericht heute und sprach einen Mann vom Vorwurf der Schändung frei.
Hohe Dunkelziffer vermutet
Anrufe zu solchen Stealthing-Fällen gingen alle paar Monate ein, sagt Nathan Schocher von der Aids-Hilfe Schweiz (AHS). Oft könnten sich die Anrufenden nicht mehr genau erinnern, ob ein Kondom im Spiel war. Oder sie befürchteten, dass das Kondom während dem Sex abgestreift wurde. «Es ist immer auch viel Scham mit im Spiel. Die Dunkelziffer ist vermutlich viel höher», so Schocher.
Risikofaktor One-Night-Stand
Besonders häufig seien solche Anrufe im Zusammenhang mit One-Night-Stands, berichtet Schocher: Also in Fällen, wo sich die beteiligten Personen noch nicht so gut kennen und es schwierig ist, die notwendigen Schutzstrategien durchzusetzen.
PEP-Medikament rechtzeitig nehmen
Bei offensichtlichen oder wahrscheinlichen Stealthing-Fällen rät die Aids-Hilfe zur unverzüglichen Postexpositionsprophylaxe (PEP). Das ist ein antiretrovirales Medikament, das die Aufnahme von HI-Viren im Körper stoppen kann. Das Medikament muss aber möglichst innert 24 Stunden und spätestens innert 48 Stunden nach dem Vorfall eingenommen werden, damit es wirkt.
«Die Zeit spielt also eine entscheidende Rolle. Wenn zusätzlich Gewalt geschildert wird oder zu vermuten ist, verweisen wir zudem an die Polizei oder Beratungsstellen», so Schocher.
Möglichst viele Menschen sollen von der PEP wissen.
Der Aids-Hilfe ist es ein grosses Anliegen, dass möglichst viele Menschen von der Postexpositionsprophylaxe wissen, wie Schocher betont. Dazu gibt es Broschüren, die Webseite und Kampagnen. Und er fügt hinzu: «Ganz grundsätzlich möchten wir die Menschen dazu befähigen, Sex in Situationen zu haben, wo sie sich sicher fühlen und den erwünschten Schutz durchsetzen können.»