Die Verunsicherung ist gross: Was passiert mit mir, wenn ich mich mit dem Coronavirus anstecke und ins Spital komme? Was, wenn ich mich nicht beatmen lassen will? Wie sieht der Sterbeprozess aus?
Angehörige in schwierigen Situationen entlasten
Bei Palliativ Schweiz, der Gesellschaft für Palliativpflege oder bei Pro Senectute gehen im Moment viele solcher Fragen ein. «Wenn eine Bedrohung wie das Coronavirus so nahe kommt, wird die Auseinandersetzung mit diesen Fragen dringender», stellt Monika Obrist fest, sie ist Präsidentin von Palliativ Schweiz. Viele hätten konkrete Fragen rund ums Sterben, sagt Peter Burri von Pro Senectute Schweiz. «Und es gibt Menschen, die sich unter Druck gesetzt fühlen, eine Patientenverfügung auszufüllen.» Einen Zwang zum Ausfüllen einer Patientenverfügung gibt es allerdings nicht.
Patientinnen und Patienten können selber entscheiden, wie sie behandelt werden möchten. So steht es im Gesetz. Kann sich eine Person aber aufgrund ihrer Beschwerden nicht mehr selber äussern, müssen ihre nächsten Angehörigen zusammen mit den Ärzten entscheiden, welche Behandlungen sinnvoll sind. Ist der Patientenwille nicht klar, sind solche Entscheide für Angehörige und Ärzte eine grosse Belastung.
Anlaufstellen und Beratung
- Pallnetz.ch: Patientenverfügung ACP-Kurzform Pallnetz.ch: Patientenverfügung ACP-Kurzform
- Pallnetz.ch: Allgemeine Informationen Pallnetz.ch: Allgemeine Informationen
- Prosenectute: Allgemeine Informationen Prosenectute: Allgemeine Informationen
- SPO Patientenorganisation: Beratung SPO Patientenorganisation: Beratung
- Lungenliga: Beratung Lungenliga: Beratung
Patientenverfügung für Covid-19 zu wenig spezifisch
Viele Menschen haben heute eine Patientenverfügung, in der sie festgelegt haben, wie sie behandelt werden möchten, falls sie sich selbst nicht mehr äussern können. Nur: In der aktuellen Situation um das Coronavirus sind solche Verfügungen oft zu wenig spezifisch.
Verschiedene Organisationen haben deshalb speziell für die Behandlung von Corona-Patienten angepasste Kurzversionen oder Zusätze ausgearbeitet – darunter auch die Sektion Zürich/Schaffhausen von Palliativ Schweiz oder die Pro Senectute. Diese Dokumente können auch Personen ausfüllen, die noch keine Patientenverfügung haben.
Angehörige und Ärzte müssen den Patientenwillen respektieren
In diesen speziellen Kurzformen oder Zusätzen zu Patientenverfügungen beantworten Patientinnen und Patienten in ihren eigenen Worten mehrere Fragen. Zum Beispiel:
- «Wie gerne leben Sie?»
- «Möchten Sie in einer Krise in ein Spital eintreten?»
- «In welchem Krankheitszustand möchten Sie nicht mehr lebensverlängernd behandelt werden?» oder
- «Welche Sorgen und Ängste bewegen Sie, wenn bei Ihnen lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt werden?».
Die Antworten sollen Angehörigen und Ärzten helfen, in einer Notsituation dem Willen des Patienten gerecht zu werden.
Allerdings sollten solche Zusätze – wie auch Patientenverfügungen selber – immer mit dem Hausarzt oder ein Fachperson besprochen werden und natürlich auch mit den Angehörigen. Verschiedene Organisationen bieten Hilfe und Unterstützung an, zum Beispiel die Pro Senectute, Palliativ Schweiz, die SPO Patientenorganisation oder die Lungenliga Schweiz.