- Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat geben der Gerichtskommission des Parlaments keine Empfehlung ab, ob Bundesanwalt Michael Lauber zur Wiederwahl vorgeschlagen werden soll oder nicht.
- Die GPK griffen nicht in ein hängiges Disziplinarverfahren ein, teilen sie mit. Sie wollen aber das Verhältnis zwischen dem Bundesanwalt und seiner Aufsichtsbehörde untersuchen.
- Die Gerichtskommission entscheidet voraussichtlich am Mittwoch, ob sie Lauber in der Sommersession zur Wiederwahl empfiehlt oder nicht.
Es sei nicht die Aufgabe gewesen, eine Empfehlung abzugeben, betonten die Präsidentinnen der beiden Kommissionen, Ständerätin Anne Seydoux (CVP/JU) und Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH). Das sei Aufgabe der Gerichtskommission.
Nicht auf Hexenjagd einlassen
Diese habe die GPK aber ersucht, ihr mitzuteilen, ob es aus ihrer Sicht etwas gebe, das die fachliche oder persönliche Eignung von Bundesanwalt Michael Lauber ernsthaft in Frage stelle. Die Antwort der GPK: Sie haben nichts Derartiges festgestellt.
«Ich denke, das ist deutlich genug», sagte Fiala. Dass die GPK keine Empfehlung aussprächen, sei vielleicht schwer auszuhalten. Aber es sei das richtige Vorgehen. Die GPK dürften sich nicht auf eine «Hexenjagd» einlassen. Ihr Ziel sei es, Ruhe in die Diskussion zu bringen, Emotionen von Fakten zu trennen.
Treffen mit Fifa-Chef
Fakt ist, dass der Bundesanwalt wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino unter Druck steht. Solche Treffen sind zwar nicht unzulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen.
Fiala und Seydoux betonten, dass die entsprechende Weisung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft erst 2018 erlassen worden sei, nach den drei Treffen. Seither sei sie umgesetzt worden. Kritiker wenden ein, dass die Strafprozessordnung die Protokollierung vorschreibe. Dazu sagen die GPK, das Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde gegen Lauber müsse klären, ob eine Pflicht verletzt worden sei.
Keine Anhaltspunkte für Lüge
Fakt ist auch, dass Lauber nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben hatte. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Laut GPK gibt es derzeit «keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt diesbezüglich bewusst nicht die Wahrheit gesagt hätte».
Der Ball liegt nun bei der Gerichtskommission. Sie entscheidet voraussichtlich am Mittwoch, ob sie Lauber trotz der laufenden Disziplinaruntersuchung für die Wiederwahl in der Sommersession empfiehlt oder nicht. Die Wahl könnte auch auf die Herbstsession verschoben werden. Allerdings gebe es keine Garantie, dass die Disziplinaruntersuchung bis dahin abgeschlossen sei, gab Stöckli zu bedenken.
Gestörtes Vertrauensverhältnis
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) unter Hanspeter Uster hatte am Freitag eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eingeleitet. Gleichentags wurde bekannt, dass dieser bei den GPK eine Aufsichtseingabe gegen die AB-BA eingereicht hatte.
Vor den Medien bezeichnete Lauber die Disziplinaruntersuchung als «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft».
Zudem haben die GPK beschlossen, zur Klärung des unterschiedlichen Verständnisses über die Aufsicht eine Inspektion durchzuführen. Das Vertrauensverhältnis zwischen der AB-BA und dem Bundesanwalt sei erheblich gestört.