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Wegen Gewalt nach Wahlen Schweiz verhängt Sanktionen gegen belarussischen Präsidenten

  • Die Schweiz hat wegen der Gewalt nach den umstrittenen Präsidentenwahlen in Belarus Sanktionen gegenüber Machthaber Alexander Lukaschenko erlassen.
  • Für ihn und 14 weitere Personen, darunter Lukaschenkos Sohn, gelten Finanzsanktionen und ein Einreiseverbot.

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Belarus: Polizeigewalt als düsteres Ritual
aus Echo der Zeit vom 22.11.2020. Bild: Keystone SDA
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Vermögenswerte, die unter die Sperrung fallen, müssen ab sofort dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemeldet werden. Ob Lukaschenko Geld bei Schweizer Banken deponiert hat, war zunächst unklar. Der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis erklärte im September im Nationalrat, der Bundesrat habe keine Kenntnisse von Vermögenswerten von Lukaschenko und seinem Umfeld bei Banken in der Schweiz.

Der Bundesrat folgte mit dem Entscheid den von der Europäischen Union am 6. November erlassenen Beschlüssen. Die Schweizer Regierung wirft den 15 Personen vor, für die Gewaltanwendung und die willkürlichen Festnahmen nach den umstrittenen Wahlen vom August in Belarus verantwortlich zu sein.

«Letzter Diktator Europas»

Die Schweiz hatte bereits Mitte Oktober gegen über vierzig weitere ehemalige und aktuelle Amtsträger in Belarus Finanz- und Reisesanktionen verhängt. Damals schloss sich die Schweiz ebenfalls EU-Sanktionen an. Erste Zwangsmassnahmen gegen Repräsentanten des Landes verhängte der Bundesrat 2006.

Der 66-jährige Alexander Lukaschenko gilt als «letzter Diktator Europas». Er hatte sich nach der von Manipulationsvorwürfen überschatteten Wahl mit 80.1 Prozent zum Sieger erklären lassen.

Die Demokratiebewegung sieht Swetlana Tichanowskaja als Gewinnerin. Sie erklärte sich bereit, das Land übergangsweise nach einem Rücktritt Lukaschenkos zu führen. Die Bewegung fordert auch ein Ende der Polizeigewalt und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Bei den Protesten gab es mehrere Tote, Hunderte Verletzte und rund 30'000 Festnahmen.

Aktivistin aus St. Gallen inhaftiert

Am vergangenen Montag war eine schweizerisch-belarussische Doppelbürgerin aus St. Gallen in Minsk zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die 51-Jährige war bei einer Frauen-Kundgebung am 19. September in Minsk festgenommen worden.

Zuvor hatten sich 16 eidgenössische Parlamentarier von SP, Grünen, CVP und EVP in einem offenen Brief an den belarussischen Justizminister, Innenminister und Generalstaatsanwalt gewandt und die Freilassung der Schweizerin verlangt. Sie sehen die Frau als politische Gefangene.

Der Bundesrat äusserte sich am Freitag erneut «sehr besorgt» über die angespannte Lage in dem osteuropäischen Binnenstaat. Er rief in einer Mitteilung zum Dialog zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft auf. Er forderte Belarus auf, internationale Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten.

SRF 4 News, 11.12.2020, 19 Uhr ; 

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