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Der frühere Chef der rechtsextremen Partei PNOS wird erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 14.11.2024. Bild: Keystone/Sigi Tischler
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Wegen Rassendiskriminierung Ex-Pnos-Chef muss wohl ins Gefängnis

  • Das Gericht verurteilt den Ex-Pnos-Chef zu sechs Monaten unbedingter Gefängnisstrafe und zu weiteren sechs Monaten bedingter Strafe. Ob er das Urteil weiterzieht, ist noch offen.
  • In Online-Posts hat der ehemalige Pnos-Chef unter anderem zu Gewalt gegen Jüdinnen und Juden aufgerufen.
  • Das Gericht sah es erwiesen, dass der Verurteilte Verfasser der Interneteinträge ist. Der Ex-Pnos-Chef streitet das ab.

Die Indizien würden eindeutig gegen den Verurteilten sprechen, heisst es vom Gericht. So seien die Online-Posts zum Beispiel auf seinem Mobiltelefon dokumentiert. Ausserdem sagte der Mann vor Gericht, dass die Inhalte der Posts grundsätzlich seinem Weltbild entsprechen würden.

Die Gerichtspräsidentin sagte, seine Aussagen würden Hass verbreiten und zu Gewalt aufrufen. Dass der Ex-Pnos-Chef bereits zwei Mal wegen Diskriminierung vorbestraft ist, habe einen Einfluss auf das Urteil. Ob der Mann das Urteil weiterzieht, ist noch nicht klar.

In rechtsnationaler Szene bekannt

Lange Zeit war er Chef der Basler Sektion der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) und organisierte 2018 in Basel eine Demonstration, welche wiederum eine grosse Gegendemo mobilisierte. Es kam zu Ausschreitungen und Gerichtsverfahren.

Polizei und Demonstranten
Legende: Die Pnos-Kundgebung löste die grosse Gegendemonstration «Basel Nazifrei» aus. SRF/Archiv

Der Ex-Pnos-Chef behauptete laut Anklageschrift, dass «die jüdische Rothschild-Dynastie» per Corona-Impfung die Weltbevölkerung dezimieren wolle. Demnach sei es «gerecht, wenn man die Juden ihrerseits zwangssterilisieren würde.»

«Im Internet die Wahrheit gefunden»

Ebenfalls öffentlich war ein Chat in der Messenger-App Telegram. Auf dem Kanal «Basler Patrioten» soll der Beschuldigte unter seinem Pseudonym «Odin Löwenherz» mehrfach anti-jüdische Texte publiziert und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Beim Prozessauftakt hatte der Beschuldigte die Anklagepunkte bestritten. Er betonte aber gleichzeitig, dass er sich zum Thema im Internet «weitergebildet» und «dort die Wahrheit gefunden habe».

In der Anklageschrift ging es auch um weitere Vorwürfe. So wurden in der Wohnung des Beschuldigten ein Sturmgewehr, eine Pistole und über 2500 Schuss Munition gefunden. Dieses Vergehen sei jedoch verjährt, befand das Gericht.

Bereits verurteilt

Der 49-Jährige steht nicht zum ersten Mal in Konflikt mit der Justiz. Er wurde 2021 per Strafbefehl von der Basler Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt – wegen mehrfacher Rassendiskriminierung.

Grund war ein Video, das er auf Youtube hochgeladen hatte. Dieses zeigt ihn bei einer Rede an der besagten Demonstration in Basel im Jahr 2018. Der Inhalt: die angebliche jüdische Weltverschwörung.

Regionaljournal Basel, 14.11.24 17:30 Uhr ; 

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