- Das Bundesamt für Gesundheit und der Eidgenössische Datenschützer nehmen den Krankenversicherer Helsana in die Mangel.
- Grund ist die Gesundheits-App von Helsana mit dem Namen «Helsana Plus». Damit können Kunden Punkte sammeln und Prämienrabatte bekommen.
- Umstritten ist, ob dies in der Grundversicherung überhaupt erlaubt ist.
Verschiedene Krankenkassen bieten Kunden Apps an. Mit solchen Apps können Versicherte ihre sportlichen Aktivitäten messen. Eigentlich sind es Bonusprogramme: Je mehr sich jemand bewegt, desto mehr Rabatte, Goodies oder gar Geld erhält er oder sie.
Die Krankenkasse Helsana liegt nun aber wegen ihrer App «Helsana Plus» gleich mit zwei Bundesstellen im Streit. Der Grund: Die Helsana spricht mit ihrer App nicht nur Zusatzversicherte an, sondern auch Grundversicherte.
Nun hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) interveniert. Sprechern Katrin Holenstein sagt:
Das BAG hat bisher kein grünes Licht für ein solches Programm gegeben. Wir prüfen derzeit, ob dieses Angebot im Rahmen der Grundversicherung zulässig ist.
In der Grundversicherung müssten die Krankenkassen jene Prämien anwenden, die vom BAG genehmigt worden seien, und zwar für alle Versicherten, präzisiert Holenstein: «Gesetzlich nicht vorgesehene Prämienrabbate oder -rückerstattungen sind also gar nicht zulässig.»
Die Helsana ist die erste Krankenversicherung, die mit ihrem Bonusprogramm nicht nur Zusatzversicherte, sondern explizit auch Grundversicherte anspricht: Mit der App können Grundversicherte mit gesundem Verhalten pro Jahr bis zu 7500 Punkte sammeln, Zusatzversicherte bis zu 30'000 Punkte. Für 30'000 Punkte gibt es 300 Franken.
Helsana weist Vorwürfe zurück
Bei der Helsana wehrt sich Pressesprecher Stefan Heini dagegen, dass man ein unzulässiges Programm lanciert habe:
Wir sind der Auffassung, dass wir für ‹Helsana Plus› keine Bewilligung des BAG benötigen.
Ausserdem habe man das BAG vor der Lancierung des Projektes informiert: «Das BAG hat dann aber seine Vorbehalte erst am 6. Oktober 2017 mitgeteilt, also zwei Wochen nach der Lancierung des Programms.»
Auch der Datenschützer interveniert
Allerdings hat Helsana nicht nur mit dem BAG Scherereien wegen des neuen App-Angebots. Auch der Eidgenössische Datenschützer untersucht das Bonusprogramm der Helsana – wenn auch aus anderen Gründen:
Silvia Böhlen vom Amt des Datenschützers erklärt:
Beim Bonus-Programm der Helsana haben wir Hinweise darauf, dass auch Daten aus der Grundversicherung bearbeitet werden. Dies wäre unserer Ansicht nach unzulässig.
Unzulässig, weil Gesundheitsdaten als sehr sensible Daten gelten und deshalb im Datenschutzgesetz als besonders schützenswert eingestuft werden.
Konsumentenschutz teilt Bedenken
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz ist Geschäftsführerin Sara Stalder froh darüber, dass der Datenschützer bei den Krankenkassen-Apps erstmals genauer hinschaut. Denn man müsse sich bewusst sein, dass die meisten Versicherer Grund- und Zusatzversicherungen aus einer Hand anböten.
Daraus könnten den Versicherten gravierende Nachteile entstehen: «Wir befürchten und haben Anzeichen dafür, dass immer wieder Daten der Grund- und Zusatzversicherung vermischt werden», sagt die Konsumentenschützerin. Damit wären Rückschlusse von der Grundversicherung auf die Zusatzversicherung möglich – und umgekehrt.