Der Finanzplatz Schweiz darf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nicht zu Diensten sein, wie Mario Tuor vom Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF sagt. «Der UNO-Sicherheitsrat veröffentlicht jeweils eine Terrorliste. Dort waren vor allem Leute von Al-Kaida und den Taliban aufgelistet. Seit August sind auch sechs Leute aus dem IS-Führungskreis aufgeführt. Diese Terrorliste wird in der Schweiz umgesetzt. Das heisst, dass Geschäfte mit diesen Leuten verboten sind.»
Schweizer Banken müssen entsprechende Verdachtsfälle melden. Etwa dann, wenn einer dieser Drahtzieher Finanzgeschäfte mit einer Schweizer Bank tätigen will. Allfällige Gelder der Organisation oder ihrer Mitglieder in der Schweiz werden gesperrt.
Die IS-Terroristen finanzieren sich zu einem guten Teil über Öl-Einnahmen. Im Irak und in Syrien haben sie mehrere Ölfelder unter ihre Kontrolle gebracht.
Drohende Reputationsschäden
Doch auch der Rohstoffhandelsplatz Genf, über den ein Drittel des weltweiten Rohölhandels stattfindet, darf nicht mit den IS-Terroristen Geschäfte machen, wie Marie Avet sagt. Sie ist Sprecherin beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Aufgrund der Sanktionsmassnahmen sei der Handel mit dieser Organisation oder mit Personen der Organisation nicht möglich. Weitere Massnahmen gegen IS gebe es deshalb keine.
Die Terrormiliz muss ihr erbeutetes Öl also anderweitig verkaufen. Die etablierten, grossen Genfer Rohstoffhandelsunternehmen kommen kaum in Frage – sowohl wegen der Sanktionslisten, als auch wegen der Reputationsrisiken.