Eine Bundesintervention in der Sprachenfrage berge erhebliche Risiken. Namentlich könnte eine diesbezügliche Volksabstimmung zu einer nationalen Zerreissprobe werden, hält der Präsident der kantonalen Erziehungsdirektoren Christoph Eymann fest. «Wenn der Bundesrat ein Gesetz bringen sollte, befürchten wir einen Streit zwischen den Landesteilen und das gilt es zu vermeiden», so Eymann.
Der EDK-Präsident ist der Ansicht, «dass die Verhältnismässigkeit für eine Bundesregelung nicht gegeben ist». Die EDK habe vor einem Jahr Bilanz gezogen und dabei festgestellt, dass die Harmonisierung bereits sehr weit fortgeschritten sei.
Im Thurgau ist man «enttäuscht»
Auch im Kanton Thurgau, wo die Vorgaben nicht erfüllt werden, ist man nicht zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrates. «Wir sind sehr enttäuscht, dass der Bundesrat nun zu diesem Vorgehen greift», sagt Bildungsdirektorin Monika Knill.
Mit diesem Schritt greife der Bund unverhältnismässig in die Bildungshoheit der Kantone ein. Allerdings sei mit der Eröffnung der Vernehmlassung noch nichts entschieden. Es sei zu hoffen, dass sich die Kantone und die EDK «vehement gegen den Eingriff des Bundes in die Bildungshoheit der Kantone und in unser föderalistisches Staatssystem wehren werden», heisst es in einem Communiqué des Thurgauer Regierungsrates.
Am umstrittenen Vorhaben, den Französisch-Unterricht ab Sommer 2017 sukzessive in die Oberstufe zu verlegen, ändert die Thurgauer Regierung vorerst nichts. «Fremdsprachenunterricht ist ein langsamer Dampfer. Die Umstellung ist ein jahrelanger Prozess», sagte Knill gegenüber der Nachrichtenagentur sda.