Jede und jeder dritte Erwerbstätige in der Schweiz bezieht den Lohn derzeit von der Arbeitslosenversicherung. 30 Prozent unterliegen Kurzarbeit und drei Prozent haben die Stelle schon verloren und sind jetzt arbeitslos.
Hinzu kommen Selbständige, deren Betriebe vom Staat geschlossen wurden, etwa Coiffeure oder Wirte. Sie erhalten ein Taggeld aus einer anderen Kasse – die normalerweise Soldaten, Zivildienstleistenden oder Müttern dient – aus der Erwerbsersatzordnung (EO).
Der wirtschaftliche Schaden, den das Coronavirus und die Bekämpfung seiner Ausbreitung anrichten, ist beispiellos. Die daraus mancherorts entstehende wirtschaftliche Not ebenso wie die bereits angelaufene staatliche Unterstützung.
«Corona-Stundung» zur Milderung der Krise
Mit der «Corona-Stundung» will der Bundesrat seinen «Cocktail» zur Linderung der Krise demnächst um ein weiteres Mittel ergänzen – oder vielleicht eher ein Mittelchen: Unternehmen, die wegen der Coronakrise überschuldet sind, können mit dem Anmelden des Konkurses zuwarten. Unter einer entscheidenden Bedingung: «Wenn Aussicht besteht, dass eine Überschuldung nach der Krise behoben werden kann.»
«Nach der Krise» – die Frage beschäftigt viele – wann ist das? Viele Virologen gehen von Monaten aus, bis die Pandemie an Virulenz einbüssen könnte, bis die akute Gesundheitskrise ausgestanden sein könnte.
Demgegenüber scheint die Dauer der Wirtschaftskrise höchst ungewiss. Und weil nichts die Wirtschaft so sehr lähmt wie Ungewissheit, droht ein Teufelskreis: Wird die Boutique-Besitzerin beim Einkauf der nächsten Frühlingskollektion wieder gleich beherzt zugreifen wie letztes Mal? Kaum, wenn sie für ihren Laden überhaupt eine Zukunft sieht.
Vorläufig keine vollständige Erholung
Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieht für die gesamte Schweizer Wirtschaft inzwischen ein mögliches Szenario, bei dem sich die Wirtschaft auf absehbare Zeit nicht mehr vollständig erholen wird.
Umso wichtiger bleibt, dass der Bund über die Banken insbesondere gesunden Unternehmen mit unbürokratischen Überbrückungskrediten unter die Arme greift. Dank dieser Notfall-Liquidität scheint auch folgerichtig, dass ab dem 20. April wieder Betreibungen eingeleitet werden können. Und dass beispielsweise auch Mieter von Geschäftsliegenschaften nicht von Staates wegen von der Bezahlung ihrer Mietschulden befreit werden.
Der Bundesrat gehorcht damit der Logik des ökonomischen Kreislaufs: Wenn man einem Schuldner erlaubt, nicht zu zahlen, droht die Wirkung, dass auch die Gläubiger ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ein Dominoeffekt wäre die Folge.
Einem wesentlichen Wirtschaftsbereich schuldet der Bundesrat allerdings weiterhin einen Lösungsvorschlag: Selbständige, deren Aktivität zwar nicht verboten, aber faktisch verunmöglicht wurde, warten immer noch vergeblich auf Unterstützung: Taxifahrer oder Physiotherapeutinnen, etwa. Die Zeit drängt.