Transparenzgesetz
Kanton Schwyz: Umsetzung der Volksinitiative «für die Offenlegung der Politikfinanzierung»
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JA
24'713 Stimmen
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NEIN
20'687 Stimmen
Die Politik im Kanton Schwyz wird eine Spur transparenter. Das Stimmvolk hat am Sonntag dem Transparenzgesetz überraschend zugestimmt. Einzig die beiden Bezirke Gersau und Schwyz lehnten das Transparenzgesetz an der Urne ab. Es droht allerdings ein juristisches Nachspiel. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,8 Prozent.
Alle Parteien waren gegen das Gesetz
Überraschend ist die Annahme deshalb, weil alle Parteien von rechts bis links gegen das Gesetz waren. Auch die Initianten, die SP und die JUSO waren mit der Umsetzung nicht zufrieden. Das Gesetz sei eine Farce und liesse zu viele Schlupflöcher offen, kritisierten sie.
Es ist ein klares Zeichen, dass die Leute Transparenz wollen.
Die Zulassung von anonymen Spenden, die fehlende Offenlegungspflicht in kampagnenlosen Jahren und die Gesamtbudgetschwelle bezeichneten die Initianten der Transparenzinitiative in einer Mitteilung am Sonntag als Verfassungsverletzungen. Dagegen werde man mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangen.
Wir haben einen Mittelweg gefunden und das hat eine Mehrheit ergeben.
Die bürgerlichen Parteien hätten lieber gar kein Transparenzgesetz gehabt. Es gebe zu viel Bürokratie und es sei im kleinen Kanton Schwyz überflüssig. Das Gesetz geht auf die Transparenz-Initiative der Juso zurück, die vor einem Jahr äusserst knapp angenommen wurde.
Nationalratswahlen nicht betroffen
Es verpflichtet unter anderem Parteien und andere politische Gruppierungen und Organisationen, die Finanzierung ihrer Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen. Ausserdem regelt es die Offenlegung von Interessenbindungen von Kandidierenden für politische und öffentliche Ämter.
Diese Pflicht gilt nicht für Nationalratswahlen, weil für diese der Bund zuständig ist. Das führt zur eigenartigen Situation, dass Ständeratskandidaten ihre Interessen offenlegen müssen und Nationalratskandidaten nicht, obwohl die Wahlen am selben Tag stattfinden.
Wer trotz Mahnung vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Offenlegungs-Pflichten verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden können. Auf eine zentrale Kontrollinstanz wird verzichtet.
Keine «wilden Kandidaturen» mehr
Ausserdem sind «wilde Kandidaturen» nicht mehr möglich. Bislang gab es mit Ausnahme der Kantonsratswahlen bei den Majorzwahlen kein zwingendes Anmeldeverfahren, so dass auch kurz vor dem Urnengang noch neue Kandidaten oder Listen eingebracht werden konnten. Deren Überprüfung wäre gemäss Regierungsrat kaum möglich. Deshalb soll eine zwingende Anmeldefrist eingeführt werden.