- Der Schwyzer Kantonsrat genehmigte am Mittwoch nach langer Debatte mit 52 Ja zu 38 Nein das Gesetz zur Umsetzung der Transparenz-Initiative.
- Das letzte Wort hat allerdings das Volk.
Notwendig wurde das Gesetz, weil die Transparenzinitiative der Jungsozialisten (Juso) im vergangenen März überraschend und äusserst knapp vom Schwyzer Volk angenommen worden war. Die Vorlage des Regierungsrats zur Umsetzung der Juso-Initiative war im Kantonsrat in vielen Punkten umstritten.
Wilde Listen werden abgeschafft
Im Grundsatz gilt: Leute, die für ein öffentliches Amt kandidieren, müssen künftig offenlegen, wo sie arbeiten und in welchen Verwaltungsräten oder Verbänden sie tätig sind.
Auch müssen Parteien angeben, wie viel Geld sie in Abstimmungs- und Wahlkämpfe investieren. Dies allerdings nur, wenn das Budget über 10'000 Franken bei kantonalen Abstimmungen und über 5000 Franken bei kommunalen Urnengängen ist.
Viel zu reden im Parlament gaben die wilden Listen, die im neuen Gesetz nicht mehr zugelassen werden. Das heisst, dass bei allen Majorzwahlen künftig nur noch Personen gewählt werden können, die in einem Anmeldeverfahren gültig vorgeschlagen worden sind.
Unzufriedenheit bei Linken und Bürgerlichen
Nicht zufrieden mit der Umsetzung der Initiative sind die Initianten selber und die Linken im Kantonsrat. Die Juso hatten sich schon vor der Kantonsratsdebatte ablehnend zur Regierungsratsvorlage geäussert. Das Gesetz sei nicht vereinbar mit ihrer Volksinitiative, es seien mehrere rote Linien überschritten worden.
Die SP vertrat im Rat die Ansicht, dass das neue Transparenzgesetz noch allzu viele Schlupflöcher bietet. So müssten zum Beispiel die Offenlegungspflichten auch in Jahren ohne Wahlkämpfe gelten. Die Begehren von linker Seite, schärfere Regeln im Gesetz festzuschreiben, fanden aber keine Mehrheit im Kantonsrat.
Auch Redner von FDP, CVP und SVP zeigten sich in der Gesamtbeurteilung der Vorlage unzufrieden. Das Gesetz bringe nichts ausser bürokratischem Aufwand, hiess es in der Debatte.
Das Gesetz über die Politikfinanzierung unterliegt allerdings dem obligatorischen Referendum, weil weniger als drei Viertel der abstimmenden Kantonsräte dem Gesetz zustimmten.