Walter Angst vom Zürcher Mieterverband hat durchaus Sympathien für die Deckelung von Mieten in Berlin. Auch er kennt das Problem mit steigenden Mieten: «Wenn man ‹König von Zürich› wäre und das einfach so einführen könnte, dann wäre das eine attraktive Notmassnahme. Die Frage ist, ob das in unserem Rechtssystem so umsetzbar ist.»
Mietrecht ist Bundeskompetenz
«Nein, ist es nicht. Mindestens nicht analog zu Berlin», sagt Cipriano Alvarez. Er leitet den Bereich Recht beim Bundesamt für Wohnungswesen. «In der Schweiz ist das Mietrecht grundsätzlich eine Bundeskompetenz. Da können die Kantone und auch die Städte nicht in Eigenregie etwas erlassen.»
Das heisst, es bräuchte eine Änderung des Mietrechts im Obligationenrecht. Das Parlament müsste dieses entsprechend ändern. Das Mietrecht enthalte aber andere Instrumente, mit denen Mieter zu hohe Mieten bekämpfen können, sagt Alvarez. Bei einer Mietzinserhöhung könne geltend gemacht werden, dass der Ertrag, der für den Vermieter resultiere, übersetzt sei.
«Wenn ein Mieter einen neuen Mietvertrag abschliesst, hat dieser die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen den Anfangsmietzins bei der Behörde als missbräuchlich abzuwerten.»
Schwieriger Nachweis
Dabei muss der Mieter oder die Mieterin aber den Beweis erbringen, dass die Miete zu hoch ist. Und das sei ein Problem, sagt Angst vom Zürcher Mieterverband. «Als Mieter ist es schwierig, nachzuweisen, dass der Ertrag des Eigentümers übersetzt ist, wenn man die Abrechnung der Liegenschaft nicht hat.»
Die Schweizer Stimmberechtigten haben die Initiative des Schweizer Mieterverbands für mehr bezahlbare Wohnungen an der Urne abgelehnt. Trotzdem sieht Angst vom Zürcher Mieterverband Handlungsbedarf. In Städten wie Zürich fehle es an bezahlbaren Wohnungen.
«Aber wir sind auch nach der letzten Abstimmung natürlich in einer Phase der Reflexion und prüfen vieles, um die enormen Probleme, die die Städte haben, besser in den Griff zu bekommen», sagt Angst.
Hauseigentümerverband relativiert
Beim Hauseigentümerverband schätzt man die Situation anders ein. Die stellvertretende Direktorin Monika Sommer meint: «Man kann nicht generell sagen, dass bezahlbare Wohnungen fehlen würden. Erstens zeigt die Statistik beispielsweise in der Stadt Zürich, dass innerhalb eines Jahres rund 23 Prozent der Mieterschaft umzieht. Das heisst, diese 23 Prozent der Bevölkerung finden eine neue Wohnung in der Stadt.»
Weiter mache der Anteil des Lohnes, den man in den letzten 20 Jahren für die Miete ausgegeben habe, noch immer ungefähr 16 Prozent aus. Für Menschen mit wenig Einkommen gebe es den gemeinnützigen Wohnungsbau und von den Städten subventionierte Wohnungen.
Der Hauseigentümerverband und bürgerliche Politiker verlangen im Gegensatz zum Mieterverband gar Erleichterungen für Hausbesitzer. Die Hürden für höhere Mieten sollen tiefer gelegt werden. Verschiedene entsprechende parlamentarische Initiativen sind dazu bereits eingereicht worden. Das Berliner Modell also dürfte hierzulande kaum Chancen haben.