In der Schweiz dürfen zwölf ganze Wolfsrudel
abgeschossen werden.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die Gesuche der Kantone geprüft und stimmt 12 von 13 zu.
Die Tiere dürfen ab dem 1. Dezember gejagt und erlegt werden.
Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel eingereicht haben die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat, wie es mitteilt, mit allen Kantonen Gespräche geführt.
Tessiner Antrag abgelehnt
Den Anträgen zur Entfernung von 12 ganzen Rudeln stimmt es zu. Dem Antrag des Kantons Tessin zur Entfernung des ganzen Rudels im Valle Onsernone könne es aber nicht zustimmen, weil es in den letzten zwölf Monaten nicht zu Rissen in geschützten Situationen gekommen sei. Das Bafu erlaubt jedoch eine präventive Regulierung des Rudels: Der Kanton Tessin darf zwei Drittel der Jungwölfe abschiessen.
Bei fünf weiteren Rudeln (Val Colla, Carvina, Jatzhorn, Rügiul und Mont Tendre) könnten dies auch die Kantone Tessin, Graubünden und Waadt tun, so wie sie es beantragt haben.
Europarat gibt Beschwerde statt
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Das Vorhaben des Bundesrats sei mit der Berner Konvention unvereinbar, teilten die Wolfsschutzorganisationen CHWolf und Avenir Loup Lynx Jura (Deutsch: Zukunft Wolf Luchs Jura) am Freitag mit. Die Berner Konvention ist ein Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Die Schweiz hat diese Konvention unterzeichnet.
Die Tierschutzorganisation Avenir Loup Lynx Jura habe beim Europarat eine Beschwerde eingereicht, da aus ihrer Sicht die Berner Konvention nicht eingehalten werde. Diese sei von den Strassburger Instanzen für zulässig befunden worden, hiess es weiter.
Tiere dürfen vorsorglich erlegt werden
Gemäss der geänderten Jagdverordnung dürfen die Wölfe vom 1. Dezember bis zum 31. Januar präventiv abgeschossen werden, also bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Hoffnung der Massnahme ist nicht zuletzt, dass die Wölfe scheuer werden.
Nach der Zustimmung des Bafu zu den kantonalen Gesuchen können die Kantone nun ihre Verfügungen für die Abschüsse erlassen. Nur Wildhüterinnen und Wildhüter oder speziell ausgebildete Jägerinnen und Jäger dürften die Wölfe erlegen, heisst es vom Bafu.
Angeblich verletzter Wolf in Valens (SG) wurde gewildert
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Im Kanton St. Gallen ist illegal auf einen Wolf aus dem Calfeisental-Rudel geschossen worden. Das haben die Behörden heute Dienstag mitgeteilt. Das verletzte Tier musste durch den Wildhüter erlegt werden. Der Kanton erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
Der Fall hatte sich bereits im Juli ereignet. Damals meldete eine Frau aus Valens SG der Polizei einen Wolf in ihrem Garten, der offensichtlich zu schwach war, um zu flüchten. Ein Wildhüter erlegte das leidende Tier daraufhin.
«Ermittlungen haben nun gezeigt, dass der Wolf zuvor durch einen Schuss schwer verletzt worden war und deshalb erlöst werden musste», schrieb der Kanton in einer Mitteilung. Der Kadaver wurde damals ans Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern gebracht, um herauszufinden, woran der Wolf erkrankt sei. Dabei wurden nebst Munitionsrückständen des Wildhüters auch Metallsplitter eines anderen Munitionsprojektils gefunden, erklärte Simon Meier, Leiter des Amts für Natur, Jagd und Fischerei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Diese Munitionsrückstände stammten mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht von üblicher Jagdmunition. Am wahrscheinlichsten deuteten sie auf klassische Schiessstandmunition hin, die den Körper des Wolfes zwar durchdrungen hatte, jedoch kleine Fragmente hinterliess.
Aktuell zählt die Schweiz 32 Wolfsrudel
Derzeit streifen in der Schweiz gemäss Angaben des Bundes 32 Wolfsrudel mit insgesamt rund 300 Wölfen herum. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit gut 100 Wölfen.
Die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere ist von 446 im Jahr 2019 auf 1480 im vergangenen Jahr gestiegen. Vor allem für die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen ist das ein Problem. Die Wölfe haben aber auch Rindvieh, Alpakas oder einmal einen Esel gerissen.
Realistisches Ziel: Wachstum bremsen
Die Beseitigung von Einzelwölfen und ganzen Rudeln ist laut Experten kein leichtes Unterfangen. Unwegsames Gelände, Winterwetter und das grosse Streifgebiet der Tiere dürften es schwierig machen, die Wölfe zu finden.
Dass alle Wölfe wie vom Bund bewilligt bis Ende Januar erlegt werden, ist laut dem Bundesamt für Umwelt denn auch unwahrscheinlich. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das Wachstum des Wolfsbestands – wie vom Bundesrat beabsichtigt – stark gebremst werde, hiess es vom Bafu.
In den kommenden Jahren werden die Kantone jeweils von September bis Ende Januar präventiv in den Wolfsbestand eingreifen. Dazu müssen sie den Angaben zufolge jeweils neue Gesuche einreichen.
Umsetzung dürfte Jahre dauern
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Das Wallis reagierte sofort auf den Entscheid des Bundesamts. Staatsrat Frédéric Favre habe entschieden, die Abschüsse umgehend anzuordnen, teilte der Kanton mit – weniger als eine Stunde, nachdem das Bafu seine Mitteilung versandt hatte. Geplant ist im Wallis der Abschuss von sieben der 13 Rudel mit etwa 34 Tieren – wobei die Umsetzung des Vorhabens nach Angaben des Kantons allerdings Jahre dauern dürfte.
Der Kanton Graubünden will etwa ein Drittel des Bestandes von grob geschätzt 130 Wölfen erlegen. Dabei sollen vier der zwölf im Bündnerland lebenden Wolfsrudel ganz ausgelöscht werden. St. Gallen liess den Abschuss des ganzen Calfeisental-Rudels genehmigen. Dieses Jahr riss das Rudel 14 Schafe in geschützten Herden.
Tagesschau am Mittag, 28.11.2023, 12.45 Uhr
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