- Kantone und Gemeinden sollen ab 2024 Pilotversuche zu Mobility Pricing durchführen können.
- Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen in die Vernehmlassung geschickt.
- Das Gesetz soll auf zehn Jahre befristet sein.
Wer mit dem Auto in die Stadt fahren will, muss künftig tiefer ins Portemonnaie greifen. Der Bundesrat macht nun konkrete Schritte in diese Richtung. Er sorgt für die gesetzlichen Grundlagen.
Auch ein finanzielles Ziel
Mit Mobility Pricing sollen insbesondere die Verkehrsspitzen geglättet und die Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser genutzt werden. Die Idee, diese Spitzen mit Geldanreizen zu glätten, ist alt. Neuen Schub bekommt sie jetzt dank einer anderen Entwicklung. Dem Ziel weg von Diesel und Benzin, hin zu Elektromobilität. Das lässt wichtige Einnahmen für den Schweizer Strassenbau wie etwa Treibstoffzollgelder schwächer sprudeln.
Hier brauche es eine Alternative, sagt Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), gegenüber Radio SRF. «Entsprechend müssen wir die Finanzierung auf neue Beine stellen. Hier haben wir den Auftrag, eine auf einer Kilometerabgabe basierende Finanzierung zu skizzieren» – damit mehr zahlt, wer mehr fährt.
Elf Kantone und Städte sind interessiert
Der Bundesrat will mit dem Gesetz Mobility-Pricing-Pilotprojekte in den Regionen ermöglichen und mitfinanzieren. Bereits haben elf Städte und Kantone ihr Interesse angemeldet, darunter die Städte Zürich und Bern und die Kantone Basel-Stadt und Genf.
«Wir sind zuversichtlich, dass wir hier eine sehr gute politisch-gesellschaftliche Diskussion haben anstossen können. Zunächst am kleinen Massstab und dann gelegentlich vielleicht auch am Massstab Schweiz», so Röthlisberger. Bis die Pilotprojekte starten können, wird es bestimmt 2024. Denn das Gesetz muss noch durchs Parlament.