Das Wichtigste in Kürze
- Wer Fotos aus dem Internet herunterlädt und diese weiterverwendet, bekommt möglicherweise Post vom Anwalt.
- Eine Ausbilderin für Hundetrainer sollte 900 Franken bezahlen für die «Unautorisierte Nutzung eines Bildes».
- Solche Forderungen sind umstritten, weil in der Schweiz nur Fotos mit «individuellem Charakter» urheberrechtlich geschützt sind.
- Es gibt aber einfache Wege, wirklich frei verfügbare Fotos zu finden.
Esther Hufschmid aus Luzern bietet Kurse für Hundetrainer an. Sie betreibt eine eigene Internetseite und braucht dazu ab und zu Fotos aus dem Internet. Genau das wurde ihr nun zum Verhängnis: Im Januar 2019 hat sie Post bekommen von der Zürcher Anwaltskanzlei Meili Pfortmüller. Sie habe unautorisiert ein Bild verwendet. Die Rechte an diesem Bild lägen bei der Stockfood GmbH – und von dieser habe Esther Hufschmid keine Zustimmung eingeholt.
Frei verfügbares Bild gewählt
Das Schreiben der Kanzlei kam für die 62-Jährige überraschend. Das Bild habe sie von der Plattform «Flickr» heruntergeladen, aus dem Bereich der frei verfügbaren Fotos. Doch die Kanzlei Meili Pfortmüller bleibt dabei. Esther Hufschmid habe kein Recht gehabt, das Foto zu verwenden, deshalb sei sie für die bisherige Nutzung zahlungspflichtig.
Rechtsanwalt Andreas Meili sagt gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», es sei möglich, dass das Bild illegal auf «Flickr» gestellt worden sei «und da kann Esther Hufschmid zwar nichts dafür». Dennoch habe sie kein Recht gehabt, das Bild zu verwenden. «Jedes Herunterladen von illegal hochgeladenen Fotos ist eben auch illegal.» Am Schluss einigten sich die Bildagentur und Esther Hufschmid auf einen aussergerichtlichen Vergleich. Statt der eigentlichen Forderung von 900 Franken musste die Kleinunternehmerin noch gut 600 Franken bezahlen.
Umstrittene Abmahnungen
Abmahnungen wie sie Esther Hufschmid erhalten hat, gibt es immer wieder. Nicola Benz ist Urheberrechts-Expertin und Partnerin der international tätigen Kanzlei Froriep. Sie vertritt immer wieder Personen, die mit solchen Forderungen konfrontiert sind.
Sie spricht von einem Geschäftsmodell für das es keine rechtliche Grundlage gebe. «In der Schweiz sind nur Bilder mit individuellem Charakter urheberrechtlich geschützt», sagt sie. Und das treffe für die wenigsten Bilder zu. Zudem seien die Beträge bewusst so gewählt, dass es sich kaum lohne, sich juristisch zu wehren.
Auch der Züricher Rechtsanwalt und Urheberrechts-Experte Simon Schlauri kennt Fälle wie jenen von Esther Hufschmid. Und teilweise seien die Forderungen tatsächlich grenzwertig, sagt er und meint damit, dass durchaus auch für Fotos Urheberrecht beansprucht wird, die einen solchen Schutz nach Schweizer Recht nicht verdient haben
Hilfreiche Links:
Auf der sicheren Seite mit Creative Commons
Doch wann verfügt ein Bild über individuellen Charakter? Darüber streiten selbst Juristen – und für Laien ist es fast unmöglich, das zu beurteilen. Einig sind sich die Experten allerdings in einer Sache: Einfach irgendein Bild aus dem Internet nehmen und bei sich auf der Internetseite veröffentlich, das ist heikel.
Um gar nicht erst in die Mühlen der Justiz zu geraten, lohnt es sich bei der Suche nach Bildern auf die Lizenzen von Creative Commons zu achten. Diese Organisation fördert den freien Austausch von kreativen Werken. Mit verschiedenen Lizenzen können Autoren angeben, unter welchen Bedingungen ihr Werk (zum Beispiel ein Foto) verwendet werden darf.