«Es gibt Ereignisse im Leben, die vergisst man nicht.» Mit diesen pathetischen Worten eröffnete der Stadtzuger Finanzdirektor, Urs Raschle, seine Rede im Stadtparlament. Zug stehe vor der Möglichkeit, ein leeres Grundstück mitten im Zentrum zu erwerben und dort ein Hochhaus mit gemeinnützigen Wohnungen zu bauen. Dieses Angebot sei «eine einmalige Chance».
65 Millionen Franken für ein Hochhaus, das sei ein stolzer Preis, betonten alle Fraktionen im Parlament. Doch der Druck ist gross: Nirgendwo in der Schweiz gab es im letzten Jahr so wenige leere Wohnungen wie im Kanton Zug.
Von Links bis Rechts war man sich in der Parlamentsdebatte deshalb weitgehend einig, dass das Hochhaus ein Schritt in die richtige Richtung sei. Einzig die GLP konnte sich nicht auf ein Ja oder Nein zum Kredit einigen. Die 65 Millionen wurden deshalb klar gutgeheissen. Längere Diskussionen gab es beim weiteren Vorgehen.
Volksabstimmung als unnötiger Umweg
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) schlug vor, den Kauf nur vom Parlament absegnen zu lassen. Eine Volksabstimmung solle erst folgen, sobald ein konkretes Bauprojekt vorliege. Alexander Eckenstein von der FDP hielt das für eine gute Idee.
Das Risiko für die Stadt ist gering.
Sollte Zug das Areal doch wieder verkaufen wollen, könne man mit einem höheren Preis rechnen als heute, so Eckstein. Ohne den Umweg über eine erste Volksabstimmung verschaffe sich die Stadt Zug mehr Zeit, um ein attraktives Bauprojekt auszuarbeiten, meinte Patrick Steinle von den Alternativen-die Grünen: «Falls wir vor dem Volk verlieren, können wir die Kritik aufnehmen und einen neuen Anlauf nehmen.»
Auch Mitte und SP votierten für den Vorschlag der GPK. Philip C. Brunner von der SVP sagte, eine Volksabstimmung wäre hier ein unnötiges Risiko: «Es besteht die Gefahr, dass die Diskussion so verzerrt geführt wird, dass am Schluss die hehre Absicht zerfleddert wird.»
Sehr skeptisch war auch in diesem Punkt die GLP. 65 Millionen Franken dürfe das Parlament nicht in Eigenregie ausgeben. Es brauche zwingend eine Volksabstimmung, mahnte David Meyer.
Das ist politischer Anstand. Vielmehr: Es ist politische Notwendigkeit.
Er setzte sich mit seiner Fraktion deshalb für ein Behördenreferendum ein. Dieses scheiterte nur knapp mit 12 zu 26 Stimmen und einer Enthaltung. Für das Zustandekommen wären 14 Stimmen nötig gewesen.
Eine Volksabstimmung ist damit vom Tisch – ausser es würden in den nächsten 30 Tagen 500 Unterschriften dafür gesammelt.