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Ziele noch nicht erreicht Ukraine-Geflüchtete sollen mehr erwerbstätig werden

  •  Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen in der Schweiz vermehrt eine Arbeit aufnehmen, fordert der Bundesrat.
  • Dafür sollen erwerbstätige Schutzbedürftige aus der Ukraine für eine Arbeitsstelle künftig auch den Kanton wechseln können.
  • Arbeitslose mit Schutzstatus S sollen neu auch bei Arbeitsvermittlungen angemeldet werden und zur beruflichen Eingliederung verpflichtet werden können. 

Geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Schweiz sollen stärker einer Arbeit nachgehen können. Dafür schlägt der Bundesrat vor, dass Ukrainer mit dem Schutzstatus S dafür auch den Kanton wechseln können. Sie sollen so Arbeitsstellen in der ganzen Schweiz annehmen können, wie der Bundesrat mitteilte.

Dazu soll die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in eine einfache Meldepflicht umgewandelt werden. 

Arbeitslose mit Schutzstatus S sollen neu auch bei öffentlichen Arbeitsvermittlungen angemeldet werden müssen. Zudem sollen Schutzbedürftige aus der Ukraine zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden können. Dank des Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können auch eine Arbeit aufnehmen.

Wunschquote noch nicht erreicht

Die Erwerbsquote der Geflüchteten aus der Ukraine liege aktuell bei 30 Prozent, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) Mitte Februar auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Mehr als 13'000 Menschen mit Schutzstatus S sind somit in der Schweiz erwerbstätig. Der Zielwert des Bundesrats von 40 Prozent per Ende 2024 wurde nicht erreicht. Ende 2025 soll er bei 45 Prozent liegen. 

Bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, die bereits seit dem Frühjahr 2022 in der Schweiz sind, liegt die Erwerbstätigenquote bei knapp 38 Prozent. Die 18- bis 50-Jährigen sind zu knapp 42 Prozent erwerbstätig. Die Quote stieg laut den Behörden im vergangenen Jahr in allen Kantonen.

Herausforderung Sprache

Kantonale Behörden kritisieren, dass das gesetzte Ziel einer Erwerbsquote von 40 Prozent ohne Absprache mit den Kantonen festgesetzt worden sei. Dies sei unrealistisch. Trotz Integration sei es nicht gelungen, eine ausreichende Arbeitsmarktfähigkeit zu erreichen. Eine Herausforderung seien die Landessprachen.

Drei ukrainische Reisepässe auf einem Tisch, eine Hand füllt ein Formular aus.
Legende: Ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S sollen in der Schweiz vermehrt einer Arbeit nachgehen. KEYSTONE / Michael Buholzer

Um diese Massnahmen zu vollziehen, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes sowie zweier Verordnungen eröffnet. Diese dauert bis zum 2. Juni 2025.

SRF 4 News, 26.02.2025, 12:00 Uhr ; 

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