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Zurück nach Afghanistan Schweiz schafft drei weitere Straftäter nach Kabul aus

Drei weitere kriminelle Afghanen sind nach Kabul geflogen worden, seit Herbst sind das mittlerweile insgesamt fünf. Das SEM will weiterhin nur Straftäter ausschaffen.

Zur Premiere war es letzten Herbst gekommen: Erstmals seit fünf Jahren schaffte damals das Staatssekretariat für Migration (SEM) zwei straffällige Afghanen nach Kabul aus. Zu Beginn dieses und Ende letzten Jahres kamen nun drei weitere Ausschaffungen hinzu. Das bestätigt das SEM gegenüber SRF. Wiederum handelt es sich dabei um verurteilte Kriminelle, die in der Schweiz zuvor zu Freiheitsstrafen von über einem Jahr mit Landesverweis verurteilt worden waren.

Rund 20 Straftäter sollen folgen

Zwangsausschaffungen nach Afghanistan waren zunächst wegen der Pandemie, später wegen der Machtübernahme durch die Taliban blockiert. Inzwischen gibt es wieder regelmässige Flugverbindungen und einen funktionierenden Flughafen.

Flugzeug über Stacheldrahtzaun im Landeanflug.
Legende: Die Schweiz nutzt Linienflüge nach Kabul für Ausschaffungen krimineller Afghanen. Keystone / DPA / Andreas Arnold

Deshalb hat die Schweiz mit der Ausschaffung von kriminellen Afghanen begonnen. Insgesamt fünf Personen wurden bislang zurückgeführt, rund 20 verurteilte Straftäter mit Landesverweis sollen laut SEM noch folgen.

Schweizer Polizisten fliegen nicht bis Kabul

Ausgeschafft werden die Afghanen auf Linienflügen. Schweizer Polizisten begleiten sie dabei aber nicht bis nach Kabul, wie das SEM bestätigt. Dies, weil die Sicherheit vor Ort nach wie vor nicht gewährleistet sei. Offenbar fliegen die Schweizer Polizisten lediglich bis zu einem Umsteigeflughafen mit und stellen sicher, dass die Afghanen dort den Weiterflug nach Kabul antreten. Aus taktischen Gründen äussern sich die Schweizer Behörden nicht dazu.

Schweizer Entwicklungshilfe kehrt zurück nach Kabul

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Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) will wieder vor Ort in Afghanistan aktiv werden. Noch diesen Frühling werde das humanitäre Büro in Kabul eröffnet, erklärt das Aussendepartement EDA auf Anfrage. Der Schritt war ursprünglich bereits für letzten Herbst geplant gewesen, musste aber aus Sicherheitsgründen verschoben werden.

Laut dem SEM wurden alle bisher abgeschobenen Afghanen bereits vor der Machtübernahme der Taliban von den afghanischen Behörden identifiziert. In den letzten Monaten sei aber für die Rückführungen auch ein Austausch mit der afghanischen Botschaft in Genf geführt worden.

Tiefere Hürden bei Straftätern

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert die Rückschaffungen: Die Menschenrechtslage in Afghanistan sei unverändert schlecht und die Sicherheit rückgeführter Personen könne nicht garantiert werden, sagt Sprecher Beat Gerber.

Das SEM hält dem entgegen, es prüfe in jedem Einzelfall, ob einer Person Verfolgung oder gravierende Menschenrechtsverletzungen drohten. Anders als etwa bei den übrigen abgewiesenen Asylsuchenden prüft das SEM bei verurteilten Straftätern allerdings nicht, ob die Rückführung auch medizinisch oder humanitär zumutbar ist.

Afghanen stellen die meisten Asylgesuche

Menschen aus Afghanistan stellten letztes Jahr am meisten Asylgesuche in der Schweiz. Acht von zehn afghanischen Asylsuchenden durften letztes Jahr in der Schweiz bleiben – als anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene.

Abgewiesene Asylsuchende reisen häufig weiter in ein nächstes Land. Oder sie werden – gestützt auf das Dublin-Abkommen – in einen anderen europäischen Staat überstellt.

Bund überprüft Lage in Afghanistan

Ende Januar lebten in der Schweiz rund 40 Afghanen, die eigentlich in ihre Heimat zurückkehren müssten. Hinzu kommen fast 14'000 vorläufig Aufgenommene. Das SEM will die Zwangs-Ausschaffungen nach Kabul weiterhin auf straffällige Afghanen beschränken. Die Sicherheitslage habe sich zwar verbessert, stellte der Bundesrat Ende November fest. Massgebend sei aber auch die wirtschaftliche, soziale und medizinische Situation. Deshalb bleibe die Rückführung von nicht kriminellen, abgewiesenen Asylsuchenden ausgesetzt.

SRF 4 News, 01.03.2025, 07:00 Uhr

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