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Rückführung nach Afghanistan Schweiz schafft zwei Afghanen nach Kabul aus – erstmals seit 2019

  • Die Schweiz hat zwei rechtskräftig verurteilte Afghanen nach Kabul ausgeschafft.
  • Es ist die erste Abschiebung nach Afghanistan seit 2019.
  • Das bestätigt ein Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe am Freitag die Kantone über die Ausschaffung der beiden Männer informiert, hatte zuvor der «Sonntagblick» berichtet. Es seien Straftäter, die ein Problem für die innere Sicherheit der Schweiz darstellten, sagte SEM-Vizedirektor Vincenzo Mascioli der Zeitung.

Im Jahr 2023 führte die Schweiz 3720 Rückführungen durch

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Im Jahr 2023 sind 3720 Personen aus der Schweiz in ihren Heimatstaat, in einen Drittstaat oder in einen Dublinstaat zurückgeführt worden. Insgesamt verzeichnete das Staatssekretariat für Migration im vergangenen Jahr 40'141 Ausreisen, Rückführungen oder sonstige Abgänge.

Die grösste Kategorie umfasst 13'001 Personen, die kontrolliert und selbstständig ausreisten, wie der Asylstatistik 2023 des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu entnehmen ist. Weiter seien 11'926 Personen unkontrolliert abgereist und 11'494 Personen gehörten der Kategorie «andere Abgänge» an.

Der Rest setzte sich wie folgt zusammen: 1874 Personen seien in ihren Heimatstaat, 1686 Personen in einen Dublinstaat und 160 Personen in einen Drittstaat zurückgeführt worden. Unter Rückführungen versteht das SEM den «zwangsweisen Vollzug» von Wegweisungen im Asyl- und Ausländerbereich, Ausweisungen und Landesverweisungen, wie auf der Webseite der Bundesbehörde zu lesen ist.

Wenn sich die Personen weigerten, die Schweiz zu verlassen, könne auf Zwangsmittel zurückgegriffen werden. Für Rückführungen sind vier verschiedene Vollzugsstufen vorgesehen, die von polizeilicher Begleitung zum Flugzeug (Stufe 1) bis zu polizeilicher Begleitung in einem Sonderflug (Stufe 4) reichen, wie der Webseite des SEM zu entnehmen ist. Letzteres wurde im Jahr 2023 für 339 Asylsuchende angewendet, wie das SEM im März sagte.

Wie die Bundesbehörde gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiter bestätigt, wurden die Personen per Linienflug ausgeschafft. Ob die Personen begleitet wurden, lässt das SEM «aus taktischen Gründen» offen. Auch zum Zeitpunkt der Rückführungen bleibt das SEM vage: «Die Rückführungen fanden in den vergangenen Tagen/Wochen statt».

Weitere Abschiebungen sollen folgen

Die zwei Afghanen hätten vor dem Flug von den Schweizer Behörden 500 Franken «Sackgeld» in bar als Starthilfe erhalten. Das Geld hat laut SEM nichts mit der Rückkehrhilfe zu tun, von der kriminelle Personen ausgeschlossen sind.

Jetzt sollen «so schnell wie möglich» weitere Ausschaffungen folgen, wurde Mascioli weiter zitiert. Zurzeit würden sich 13 schwer kriminelle Afghanen in der Schweiz befinden. Der Zeitpunkt für die Ausschaffung hänge von verschiedenen Faktoren ab, welche das SEM zum Teil nicht beeinflussen könne.

SRF 4 News, 13.10.2024, 9 Uhr ; 

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