Das Bevölkerungswachstum in der Genferseeregion könnte bald stark gebremst werden – falls dereinst Kontingente für eine strenge Zuwanderungsbeschränkung eingeführt würden. Das Wachstum der Region würde damit bis 2040 mehr als halbiert werden, wie die grenzüberschreitende Organisation «Conseil du Léman» in Champéry (VS) bekanntgab.
Grenzgänger von grosser Bedeutung
Eine Verlangsamung des Bevölkerungswachstums würde die Überalterung der Gesellschaft beschleunigen, wie aus einer Studie des Waadtländer Amtes für Statistik hervorgeht. In einer zweiten Studie der Universität Genf wurde die Bedeutung der Grenzgänger in der Genferseeregion untersucht.
In den 15 Jahren seit der Einführung der Personenfreizügigkeit hat sich die Zahl der Grenzgänger mehr als verdoppelt, ohne dass die Arbeitslosenquote gestiegen sei, sagte Gérard Paoli vom französischen Département Ain.
In Genf ist eine von vier Stellen heute von einem Grenzgänger besetzt, während die Zahlen in der Waadt und dem Wallis deutlich tiefer liegen. In der Waadt arbeitet auf jede 40. Stelle ein Grenzgänger, im Wallis ist das bei weniger als einem Prozent aller Jobs der Fall.
Die meisten Grenzgänger kommen aus den französischen Départements Ain und Haute-Savoie, die zusammen mit den drei Schweizer Kantonen Genf, Waadt und Wallis den Conseil du Léman bilden. Aus diesen Departements kommen täglich über 96'000 Grenzgänger in diese drei Kantone arbeiten, die grosse Mehrheit davon in den Kanton Genf.
Auch auf den Konsum haben sie grosse Auswirkungen. Die Grenzgänger geben auf der Schweizer Seite rund 2,4 Milliarden Franken pro Jahr aus, wie aus der Studie hervorgeht.
Bund sieht keine Kontingente vor
Der Bund muss die im Anfang 2014 gutgeheissene Masseneinwanderungsinitiative bis im Februar 2017 umsetzen. Im September sprach sich der Nationalrat für einen «Inländervorrang light» aus, der mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist.
In der Umsetzungsvorlage sind bislang keine Kontingente vorgesehen. Vielmehr können Arbeitgeber ab einem gewissen Schwellenwert der Zuwanderung verpflichtet werden, offene Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.