Worum geht es? Ein defekter Einklemmschutz der Türe des Wagentyps EW IV war der Grund für den tödlichen Arbeitsunfall eines SBB-Zugbegleiters am 4. August in Baden AG. Deshalb blieb laut einem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) die Schliesskraft der Türe erhalten, in welcher der Mann eingeklemmt und mitgeschleift wurde.
Was hat die Sust festgestellt? Bei der Überprüfung des betroffenen Waggons des Typs EW IV ist sie zum Schluss gekommen, dass bei allen vier Türen der Einklemmschutz nicht richtig funktioniert habe. Laut der Behörde liegt ein systemisches Problem vor, das alle Türen des Typs EW IV betreffe: Ein Gegenstand von einer bestimmten Grösse könne in einer Tür eingeklemmt werden, «ohne dass ein Druckabbau des Schliesszylinders erfolgt».
Warum hat der Lokführer die Fehlfunktion nicht bemerkt? Der Zustand der Türen werde dem Lokführer mittels einer roten Kontrolllampe im Führerstand angezeigt, so die Sust. Bei leuchtender Lampe sei mindestens eine Türe offen, bei erloschener Lampe seien alle Türen geschlossen und verriegelt. Wie die ersten Abklärungen nun allerdings ergeben haben, funktioniert auch dieses System nicht einwandfrei. «Das aktuell eingebaute System erfüllt diese Anforderung nicht», heisst es dazu im heute veröffentlichten Bericht.
Welche Massnahmen fordert die Untersuchungsbehörde? Die Sust empfiehlt dem zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV), die SBB aufzufordern, den bestehenden Einklemmschutz bei dem Wagentyp rasch «durch ein zuverlässiges System» zu ersetzen. Dies bedeutet, dass der Einklemmschutz bei allen 493 betroffenen Waggons ersetzt werden muss. Ebenso sei das Warnsystem im Führerstand des Lokführers so anzupassen, «dass die rote Kontrolllampe dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigt».
Wie rasch sollen die Massnahmen umgesetzt werden? Die Veröffentlichung eines Zwischenberichts der Sust wie in diesem Fall ist aussergewöhnlich. Die Behörde greift nur dann zu diesem Mittel, wenn Sicherheitsprobleme «dringlich» sind und eine sofortige Information des zuständigen Departementes nötig wird. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Korrekturen am Einklemmsystem ohne Verzug umgesetzt werden sollen, weil eine Gefährdung für die Sicherheit der Passagiere und des Personals besteht.
Wie reagiert die SBB auf die neusten Erkenntnisse? Die SBB schreibt, sie arbeite bereits an konkreten Massnahmen zu den Sicherheitsempfehlungen. Bis jetzt seien rund zwei Drittel aller fraglichen Wagen kontrolliert worden. Türen, bei denen man einen Mangel festgestellt habe, würden entweder umgehend instandgesetzt oder gesperrt, als defekt gekennzeichnet, anschliessend der Wagen wieder im Betrieb eingesetzt und zum nächstmöglichen Zeitpunkt repariert, so die SBB.
Warum werden die Wagen nicht ausser Betrieb genommen? Dies sei gemäss jetzigem Wissensstand und ihrer Sicherheitseinschätzung derzeit «nicht nötig», hält die SBB fest. Die eingeleiteten Sofortmassnahmen würden die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden gewährleisten. Die Taskforce der SBB überprüfe diese Einschätzung aber laufend. Sollte sich die Einschätzung verändern, werde die SBB geeignete Massnahmen ergreifen, unabhängig von den Auswirkungen auf den Betrieb. Der Ball liegt nun beim BAV. Es muss entscheiden, ob es allfällige Verfügungen gegen die SBB erlässt.