Sie sind in die Falle getappt. Mindestens vier minderjährige Mädchen zwischen 13 und 17 Jahren machten Nacktfotos von sich und schickten sie im Herbst 2013 einem damals 28-Jährigen, den sie aus dem Internet kannten.
Sobald der Mann die Nacktbilder hatte, erpresste er die Mädchen. Er verlangte weitere, zum Teil sehr intime Fotos, ansonsten würde er die Nacktbilder an die Facebook-Freunde der Mädchen verschicken, drohte er.
2017 musste sich der damals arbeitslose Logistiker vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Er entschuldigte sich und schrieb seine Taten einer postpubertären Phase zu.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 12 Monate unbedingt. Die Richter vermuteten, dass irgendetwas beim Beschuldigten nicht stimmt und schoben den Gefängnisaufenthalt zugunsten einer ambulanten Therapie auf.
Strafforderungen gehen weit auseinander
Am Montag musste sich der Beschuldigte nun erneut vor Gericht verantworten, diesmal vor dem Solothurner Obergericht. Wie bereits vor der ersten Instanz verlangte die Staatsanwältin 36 Monate Freiheitsstrafe und eine Therapie. Die Rückfallgefahr sei gross, der Mann sei gefährlich. Zudem stelle ein Gutachten dem Mann keine gute Prognose aus.
Der Verteidiger des Angeklagten hingegen verlangte eine bedingte Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Vorfälle lägen bereits fünf Jahre zurück. In dieser Zeit habe sich sein Mandant nichts zuschulden kommen lassen – auch ohne Therapie.
Zudem forderte der Verteidiger, wie bereits vor Amtsgericht, dass das Obergericht nicht auf alle Anklagepunkte eintreten soll. Zu Beginn der Strafuntersuchung sei seinem Mandanten kein Anwalt zur Seite gestellt worden, obwohl die untersuchten Strafbestände auf eine Freiheitsstrafe von über zwölf Monaten hindeuteten.
Bis zu jenem Zeitpunkt, als seinem Mandanten ein Anwalt zugestanden wurde, seien alle Ergebnisse und Auswertungen der Untersuchung nicht verwertbar, sagte der Verteidiger am Prozess.
Das Soloturner Obergericht gibt sein Urteil am Dienstag bekannt.