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Ausgangslage nach dem Entscheid des Obergerichts
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 06.05.2019. Bild: SRF
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Sonneblick Walzenhausen Bundesgericht soll über Asylzentrum entscheiden

Der Streit um das geplante Asylzentrum in Walzenhausen geht in die nächste Runde. Das Anwohner-Komitee geht vor Bundesgericht. Dies nachdem das Ausserrhoder Obergericht im Februar entschieden hatte, dass aus baurechtlicher Sicht nichts gegen eine Umnutzung des Sonneblicks zum Asylzentrum spreche.

Die Vorgeschichte

Seit Jahren gibt es Streit um das Haus der Stiftung Sonneblick. Es wurde als Ferienheim genutzt – beispielsweise für Erholungsaufenthalte für Menschen mit Behinderung oder für Ferienwochen für Alleinerziehende mit ihren Kindern.

2016 wollte der Ausserrhoder Regierungsrat im «Sonneblick» eine Asylunterkunft eröffnen. Gegen das Bauverfahren gab es heftigen Widerstand. Die kommunale Baubehörde hat die Baubewilligung verweigert. Das Verfahren wurde bis ans Obergericht gezogen.

Anwohner wollen «neutrales Urteil»

Dieses hat entschieden, dass das der «Sonneblick» als Asylzentrum genutzt werden kann. Das Obergericht habe ein «kantonslastiges sowie ein regierungfreundliches Urteil» gefällt, schreibt das Anwohner-Komitee heute in einer Mitteilung. Mit der Einsprache will das Komitee ein «ausserkantonales und neutrales Urteil am Bundesgericht» bewirken.

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