Egal, ob Sie ein Café, Restaurant oder ein anderes innovatives Unternehmen gründen möchten – der Weg zum erfolgreichen Start-up ist ebenso herausfordernd wie spannend. Doch worauf kommt es an, um sich von der Konkurrenz abzuheben? Welche Aspekte der Unternehmensgründung sind besonders wichtig?
Unsere Expertenrunde des Instituts für Jungunternehmen (IFJ) sowie Simon Tellenbach vom Vermögenszentrum (VZ) standen Ihnen von 15:00 bis 17:00 Uhr im Live-Chat zur Verfügung.
Chat-Protokoll:
Guten Tag, meine Frage ist folgende: Kann der Name einer Firma (Einzelfirma) und deren Firmenzweck auch nachträglich noch geändert werden? Falls ja, wie wäre die Vorgehensweise? Danke für Ihre geschätzte Antwort.
Luana Schelbert: Ja, alle Informationen einer im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma können jederzeit geändert werden. Dazu muss der Handelsregister-Eintrag angepasst werden. Tipp: Die Firmenadresse sowie alle Firmeninformationen müssen jederzeit aktuell sein.
Was muss ich steuertechnisch alles wissen? Danke
Luana Schelbert: Es existieren grosse Unterschiede, je nachdem, welche Rechtsform gegründet wird. Grundsätzlich wird eine Unterscheidung zwischen Personengesellschaften (bspw. Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) gemacht. Bei den Personengesellschaften ist lediglich die private Steuererklärung erforderlich, die Privatperson bezahlt Vermögens- und Einkommenssteuern. Bei den Kapitalgesellschaften muss eine separate Steuererklärung eingereicht werden, es werden Kapital- und Gewinnsteuern bezahlt.
Guten Tag, ab wie viel Jahreseinkommen muss rechtlich gesehen eine Firma gegründet werden ? Besten Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Simon Tellenbach: Eine Einzelfirma müssen Sie ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 im Handelsregister eintragen lassen. Ob Sie von der Ausgleichskasse (AHV) als selbständig eingestuft werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Arbeit auf eigene Rechnung, mehrere Auftraggeber, Tätigkeit in unabhängiger Position und die Ausübung auf eigenem wirtschaftlichem Risiko.
hallo danke für den chat, welche rechtliche Schritte sind erforderlich, um ein Unternehmen zu gründen (z.B. GmbH, UG)?
Andrea May: Die GmbH muss zwingend ins Handelsregister durch einen Notar eingetragen werden lassen. Die erforderlichen Dokumente sind die Anmeldung beim zuständigen Handelsregister-Amt, ein Kapitaleinzahlungskonto (Kapital beträgt mind. CHF 20'000.--), Statuten, Lex Koller und allenfalls ist eine Revisionsstelle zu wählen ab einem Mitarbeiter/innen-Bestand von über 10 Mitarbeiter/innen. Tipp: Darunter kann der Gründer/in vom Opting-Out gebrauch machen.
Was passiert, wenn es nicht klappt? Ist man dann als Privatperson verschuldet?
Luana Schelbert: Bei einer Personengesellschaft (bspw. Einzelfirma) muss mit dem Privatvermögen vollumfänglich für die Verluste der Firma gehaftet werden, Ehepartner/innen haften ebenfalls mit. Bei einer Kapitalgesellschaft beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf das Geschäftsvermögen.
hallo, wie finde ich die richtigen Geschäftspartner oder Investoren für mein Startup?
Jelena Nikolic: Grundsätzlich kann das Start-up je nach Rechtsform auch alleine/ohne Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner gegründet werden. Über branchenspezifische Unternehmensnetzwerke sowie Branchenverbände und -verzeichnisse können Kontakte u.a. für eine Zusammenarbeit sowie für eine Finanzierung gefunden werden.
Sehr geehrte Berater Ich bin 62 ½ Jahre alt und ich bin in der Frühpension. Ich möchte aber gerne noch als Selbstständiger eine Firma bzw. eine GMBh begründen um Arbeiten auszuführen und zu verechnen. Wie muss ich da vorgehen ? Wieviel Kapital braucht man da ? Danke für euere Tipp‘s
Simon Tellenbach: Für die Gründung einer GmbH wird ein Eigenkapital von mindestens CHF 20'000 benötigt. Dazu kommen noch Gründungskosten in der Höhe von CHF 1'500 bis CHF 3'000 (Beratung, Notar und Handelsregistereintrag). Das sind die wichtigsten administrativen Schritte:
- Firmennamen abklären und festlegen.
- Stammkapital definieren.
- Gesellschafter bestimmen und Statuten erstellen.
- Konto für Stammeinlagen bestimmen.
- Gründungsakten zur Vorprüfung an Notar und Handelsregisteramt zustellen.
- Durchführung der Gründungsversammlung und Anmeldung beim Handelsregisteramt. Wichtig: Falls Sie eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, müssen Sie eine solche einholen.
Was sind Risiken bei der Firmengründung, gibt es eigentlich einen Plan B, wenn es nicht so klappt wie vorgestellt?
Andrea May: Das kommt ganz auf die Rechtsform an. Bei einer Einzelfirma/Kollektivgesellschaft haftet der Inhaber/in mit dem Privatvermögen uneingeschränkt. Bei einer GmbH/AG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im schlimmsten Fall muss die Firma liquidiert werden. Neben dem Einsatz von Zeit und Geld lernen sie sehr viel – wer wagt der/die gewinnt ;-)!
Hallo, ich habe folgende Frangen: 1. Kann ich in der Schweiz eine Firma gründen, wenn ich nur eine B-Bewilligung habe? 2. Kann die Firma unter meiner Wohnadresse registriert werden? Mit freundlichen Grüsse
Andrea May: Eine B-Bewilligung ist ausreichend für eine Gründung in der Schweiz. Gerne können sie ihre Firma mit der Wohnadresse anmelden. Sie brauchen allerdings das Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin.
Hallo, danke für die Antworten. Was mich interessieren würde: Wie erstellt man eine realistische Budgetplanung und wie kontrolliert man die Finanzen?? LG
Simon May: Eine plausible Budgetplanung basiert auf möglichst realen Annahmen und einem strukturierten Vorgehen. Sprich das Budget ist Bestandteil eines sinnvoll aufgebauten Businessplans. Dieser beginnt mit einer packenden Vision, gefolgt von der Analyse des Marktumfeldes (Chancen, Gefahren) und Voraussetzungen des Gründer/innen-Teams (Stärken, Schwächen). Im dritten Teil, Strategie, wird u. a. die Zielgruppe und das konkrete Angebot beschrieben. Das Geschäftsmodell ist der wichtigste Teil dieses Kapitels und des gesamten Businessplans; dies ist der Motor der Firma (einfach gesagt: Menge x Preis = Umsatz). Hierbei wird der künftige Umsatz geplant. Gründer/innen tun sich gut daran, das Budget «Bottom-up» zu erstellen: Wie viele Interessenten erreichen Sie? Wie viele Abschlüsse schaffen sie daraus und wie viel Umsatz bzw. Deckungsbeitrag bringen diese Aufträge. Nun folgt das vierte Kapitel, die Massnahmen. Hier wird alles erfasst, was Geld kostet, z. B. Löhne, Mieten, Marketing, Entwicklung, Verkauf etc. Aus der strategischen Planung und den budgetierten Ausgaben ergibt sich weitestgehend die Finanzplanung. Tipp: machen Sie bei allen geplanten Zahlen Bemerkungen, auf welchen Annahmen diese basieren. So können Sie dies im Gründungsteam, mit Geldgeber/innen oder Experten transparent diskutieren und den Businessplan kontinuierlich weiterentwickeln. Die Finanzen kontrollieren Sie u. a. mit einer gut strukturierten Buchhaltung (sinnvoller Kontenplan!), welche stets aktuell geführt ist sowie mit internen Daten wie der Anzahl Offertanfragen, aktuelles Offertenvolumen, Abschlussquoten, Investitionsbedarf, laufende Kosten etc.
Guten Tag. Ich möchte mich nebenberuflich mit einem Hundesalon selbstständig machen. Noch weiss ich nicht, wohin die Reise führt und ob der Erfolg eintreffen wird. Quasi vom Hobby zum möglichen Beruf. Dies an meiner Wohnadresse, in einem Einfamilienhaus. Eine Einzelfirma ist da wohl das geeignete Mittel. Muss ich die Tätigkeit irgendwo anmelden (Kanton, Gemeinde, Steuern, Versicherung Handelsregister usw.), ohne zu wissen, ob diese überhaupt Geld abwerfen wird? Besten Dank.
Simon Tellenbach: Sofern es sich bei einem Hundesalon nicht um eine bewilligungspflichtige Tätigkeit handelt, grundsätzlich nicht. Sie müssen eine vereinfachte Buchhaltung führen. Da die Einzelfirma nicht separat besteuert wird, müssen Sie den «Gewinn» dieser Tätigkeit privat versteuern. Sie haben bis zu einem Jahresumsatz von CHF 100'000 keine Pflicht, die Einzelfirma im Handelsregister einzutragen. Tipp: Klären Sie bei Ihrer Versicherung ab, ob Sie für diese Tätigkeit versichert sind. Ansonsten empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Versicherungsschutz abzuschliessen.
Ich arbeite 100% und will nebenbei eine GmbH ca. 20% Pensum gründen. Muss ich mich bei den Sozialversicherungen melden, auch wenn ich keinen Lohn beziehe?
Luana Schelbert: Bei der Gründung einer GmbH werden Sie von der SVA automatisch kontaktiert nach erfolgreicher Handelsregister-Eintragung. Sie müssen alle bei der Firma beschäftigten Personen zur SVA anmelden. Beiträge müssen jedoch erst ab einem Jahreslohn von 2'500 CHF bezahlt werden. Dies ist unabhängig von der prozentualen Tätigkeit bei der GmbH, der Jahreslohn pro Arbeitgeber ist der entscheidende Faktor.
Guten Tag Um finanzielle Ressourcen zu sparen, überlegen wir mit Sweat Kapital zu arbeiten. Gibt man da besser Aktienoptionen an Schlüsselpersonen raus oder gleich Aktien? Das müsste man mehrmals machen, z.B. alle 6 Monate. Haben Sie dazu Tipps?
Simon Tellenbach: Mit «Sweat Kapital» meinen Sie wohl den unentgeltlichen Arbeitseinsatz der (Mit)Gründer, welcher mit Eigentumsrechte (Aktien) vergütet wird. Nach unserer Erfahrung nach sind das Aktien, weil so gerade ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht mit eingeht. Wie häufig dies gemacht werden sollte, hängt stark von Unternehmen und der Branche ab. Tipp: Häufig gibt es Diskussionen in Bezug auf den «korrekten» Unternehmenswert. Wir empfehlen, die Formel der Berechnung von Beginn an klar zu definieren.
Welche Rechtsform (GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft) eignet sich am besten für und als Zweier-Team in der Dienstleistungsbranche, insbesondere in Bezug auf Haftung und Steuern?
Jelena Nikolic: Grundsätzlich können wir, wenn das Stamm-/Aktienkapital vorhanden ist, die Gründung einer Kapitalgesellschaft empfehlen, da die beschränkte Haftung eintretet. Bei der Kollektivgesellschaft tritt die solidarische Haftung ein, wobei kein Startkapital zur Firmengründung vorausgesetzt ist. Die Möglichkeit besteht auch, dass Gründungsverfahren mit einer Personengesellschaft in diesem Fall die Kollektivgesellschaft zu zweit zu starten und zu einem späteren Zeitpunkt diese umzuwandeln in eine Kapitalgesellschaft.
Ich würde gerne eine Frima gründen und auch Geschäfte im Ausland haben, wo kann ich mich darüber mehr informieren? Vielen Dank
Jelena Nikolic: Das Unternehmen kann in der Schweiz gegründet werden sowie auch Aufträge im Ausland annehmen bzw. durchführen. Damit keine Komplikationen entstehen im Ausland, ist es ratsam, mit den jeweiligen Behörden vor Ort in Kontakt zu treten bezüglich Ausübung der Tätigkeit.
Woran scheitern die meisten Firmen
Simon May: Es gibt sehr viele Gründe, warum Menschen eine Firma gründen – und genau so viele Gründe, wieso das unternehmerische Schaffen beendet wird. Aus Umfragen bei Firmengründer/innen und Start-ups sowie aus Analysen resultieren u. a. diese Gründe fürs Scheitern:
a) Fehlende Nachfrage nach dem Produkt oder der Dienstleistung bzw. der verlangte Preis wird nicht bezahlt.
b) Das Geschäft ist nicht gut geplant und ausgeführt. Der Fokus auf die wesentlichen Arbeiten fehlen und zu viele Ressourcen werden verschwendet.
c) Das Unternehmen verfügt über zu wenig Kapital.
d) Das Personal verfügt über zu wenig Fachwissen, Erfahrung und hat nicht die Fähigkeit, sich an die wandelnden Umstände anzupassen.
e) Das Marketing ist ineffizient und die Kommunikation begeistert nicht. Der Verkauf ist finanziell/zeitlich zu aufwändig.
f) Die Qualität der Produkte oder der Dienstleistung erfüllt die Kundenerwartungen nicht (keine Wiederkäufe, keine Empfehlungen). Integral wird die wichtige Kundenbeziehung nicht erfolgversprechend gepflegt.
g) Die Marktbedingungen ändern oft sehr schnell. Ohne entsprechende Anpassung des Geschäftsmodells und der Angebote kann ein rascher Abstieg erfolgen.
h) Rechtlichen (z. B. Datenschutz) und regulatorischen Vorschriften (z. B. Buchführung und Revision) wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Tipp: Fokussieren Sie sich auf die Schaffung der Angebote, welche sie weltmeisterlich gut erschaffen und die nötige Leidenschaft dazu haben.
Wo finde ich eig. passende Ideen für ein startup, wie weiss ich somit, was Erfolg hat und was nicht?? Danke
Luana Schelbert: Natürlich ist die Idee ein sehr wichtiger Faktor für den Erfolg einer Unternehmung. Doch eine Idee kann noch so genial sein, wenn sie keine Abnehmer/innen auf dem Markt findet, wird die Unternehmung nicht bestehen können. Sie müssen also das Bedürfnis auf dem Markt abklären – gibt es genügend Personen, die das gleiche Problem haben und daher Ihr Produkt kaufen würden? Um dies herauszufinden, empfehle ich Ihnen eine ausgiebige Marktanalyse zu erstellen. Erzählen Sie an erster Stelle Freunden und Familie von Ihrer Idee. In einem zweiten Schritt ist es wichtig, auch potenzielle Kunden um Feedback zu erfragen – würden diese Ihr Produkt kaufen? Nur wenn auf dem Markt das Bedürfnis ausreichend hoch ist, wird Ihre Idee bestehen können.
Ab welchem Betrag müssen die Einnahmen aus einer selbständigerwerbenden Tätigkeit in der Steuererklärung angegeben werden und als was werden diese deklariert (es besteht noch keine Einzelfirma). Freundliche Grüsse
Simon Tellenbach: Die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist in der Steuererklärung (unter Punkt 2) anzugeben. Hierfür gibt es ein Hilfsblatt mit der Steuererklärung. Es gibt keinen steuerlichen Freibetrag. In der AHV haben Sie reduzierte Beitragssätze unter einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 60'500.
Wie schwierig und Teuer ist es eine Technische Innovation in der Schweiz patentieren zu lassen? Giltet ein Schwiezer Patent auch Im Ausland oder müsste man dafür Dann wieder an einem anderen Ort Partentieren lassen?
Jelena Nikolic: Für eine Patentierung ist das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE|IPI in der Schweiz zuständig, wobei Preise, Vorgehen sowie die Dauer direkt über das IGE abgerufen werden können.
Darf ich mit 16 schon ein Unternehmen gründen? Was wären die ersten Schritte welche ich unternehmen müsste? Mit wie viel aufwand muss ich rechnen bei einem Online Unternehmen? Mit wie vielen Kosten muss ich ca. rechnen?
Andrea May: Die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters oder Vertreterin ist notwendig. Eine stillschweigende Einverständniserklärung ist leider nicht ausreichend. Diese ausdrückliche Zustimmung kann im Vorfeld oder durch nachträgliche Bestätigung erfolgen. Stelle sicher, dass diese Einverständniserklärung im Original vorliegt. Wenn deine Eltern auch Teilhabende an dem Unternehmen sind, besteht ein potenzieller Interessenkonflikt. In diesem Fall kann die Kinderschutzbehörde KESB einen Beistand ernennen oder die Angelegenheit selber regeln. Die Eintragung ins Handelsregister ist mit Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters möglich – allerdings erst, wenn du das 16. Lebensjahr zurückgelegt hast. Obligatorisch ist der Eintrag aber erst ab einem Umsatz von CHF 100'000. Die meisten Einzelfirmagründungen werden heute ins Handelsregister eingetragen. Wir empfehlen Minderjährigen, sich nicht selbst ins Handelsregister eintragen zu lassen, sondern sich durch einen Erwachsenen vertreten zu lassen und die Firma nach Erreichen der Volljährigkeit zu übernehmen. Zudem ist es einer unter 18-jährigen Person untersagt, Geschäftsführer/in einer GmbH oder Verwaltungsratsmitglied einer AG zu sein. Du kannst also keine Kapitalgesellschaft gründen, sondern nur eine Personengesellschaft – sprich eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft. Es werden Ausweiskopien der gesetzlichen Vertretenden benötigt, und viele Handelsregisterämter verlangen eine Beglaubigung der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen. Informiere dich im Voraus, um Verzögerungen zu vermeiden. Neben der notwendigen Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters musst du dem Status des/der Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen, besonders im Hinblick auf die Arbeitszeiten. Zum Beispiel sind Nacht- und Sonntagsarbeit verboten. Darüber hinaus ist es dir grundsätzlich untersagt, im Alter von unter 15 Jahren zu arbeiten. Beachte: Sozialversicherungen sind auch für Minderjährige Pflicht. Es geht um dieselben Versicherungen. Personen, die eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben, unterstehen der ersten Säule (AHV, IV, EO) ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Jahr, in dem sie 17 Jahre alt werden. Darüber hinaus sind Angestellte in der AHV, die mindestens 17 Jahre alt sind, pflichtversichert gegen die Risiken von Invalidität und Tod (zweite Säule), wenn sie über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 22'680 verfügen. Die Kosten für die Eintragung einer Einzelfirma kostet beim zuständigen Handelsregisteramt ca. CHF 150.- bis 250.-, dies ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Ich bin zu 90% angestellt und möchte eine Firma gründen. Auf was muss ich achten, solange ich beides parallel mache? Rechtlich gesehen aber auch versteckte ‚gesellschaftliche‘ no go‘s?
Simon Tellenbach: Je nach Arbeitgeber ist eine Nebenbeschäftigung bewilligungs- oder informationspflichtig. Daher müssten Sie klären, ob Sie ihren aktuellen Arbeitgeber vorgängig informieren müssen. Insbesondere, wenn potenzielle Interessenkonflikte bestehen, kann eine solche Situation heikel sein. Aber abgesehen von diesem Punkt gelten für die eigene Firma dieselben Regeln – ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Es gibt ganz wenige Ausnahmen: So entfällt beispielsweise die PK-Pflicht für die Nebentätigkeit, wenn Sie hauptberuflich bereits PK-versichert sind.
In der GmbH werde ich ca. CHF 25'000 verdienen. Darf ich mir keinen Lohn geben und dies komplett als Kapitalgewinn «auszahlen» lassen.
Luana Schelbert: Dies ist leider nicht möglich. Es muss immer ein gewisser Anteil an Lohn ausbezahlt werden, eine reine Dividendenausschüttung ist nicht erlaubt. Falls dies gemacht wird, muss ein Teil der Ausschüttung in Lohn umqualifiziert werden.
Mich interessiert, wie ich Investoren finden kann, welche ein Startkapital von z.B. 100'000 CHF verleihen, damit man sich ein halbes bis ganzes Jahr rein auf den Firmenausbau konzentrieren kann, statt es neben der Hauptarbeit zu versuchen. Gibt es hierfür irgendwelche Referenzen? Welche Arten von Finanzierung gibt es?
Simon May: Dies vorab: Investoren dürfen kein Startkapital verleihen. Investoren, wie die Gründer/innen auch, investieren das Geld vollumfänglich in das neue Unternehmen. Dieses wird als Eigenkapital in der Bilanz verbucht und wird ausschliesslich zum Firmenzweck verwendet. Um den Firmenaufbau z. B. vor der Gründung zu finanzieren, können Sie allenfalls privates Darlehen beschaffen. Sobald eine Firma gegründet wird, muss das vorgeschriebene Kapital einbezahlt werden. Ergänzend zum Eigenkapital (AG: CHF 100'000 Aktienkapital, GmbH: CHF 20'000 Stammkapital) können Ihnen Dritte Darlehen zur Verfügung stellen, welches als Fremdkapital verbucht und geführt wird. Neben den klassischen Investoren (Venture Capital) gibt es weitere Finanzierungsquellen wie das private Umfeld, Business Angels, Stiftungen, regionale und internationale Förderprogramme, Startup-Wettbewerbe, Crowdfunding, Crowdlending, Bankkredite evt. kombiniert mit Bürgschaften, ICOs und Token Sales. Tipp: unterhalten Sie sich mit anderen (Startup)Gründer/innen über ihren Weg sowie ihre Erfahrungen und nutzen Sie die Schweizer Förderprogramme.
Was muss ich beachten, wenn ich ein kleines Unternehmen in z.B. Kanada eröffnen möchte? Gibt es entsprechende Ratgeber oder Webseiten zu diesem Thema? Vielen Dank
Simon May: In der Schweiz gibt es viel Unterstützung für Gründer/innen. Ich bin sicher, dass es auch in anderen Ländern wie Kanada Organisationen gibt, welche Ihnen helfen werden. Nicht zu unterschätzen sind jeweils die Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften des entsprechenden Landes – eine sehr detaillierte Vorbereitung ist enorm wichtig.
Eine Bekannte von mir ist Grenzgängerin (aus DE), arbeitet in Teilzeit in Basel und hat eine Anfrage (aus CH) erhalten, etwas freiberuflich zu machen. Kann sie das so einfach tun (einfach Rechnung stellen und Einnahmen später in der Steuererklärung angeben) oder muss sie mit grossem Tamtam so richtig eine Firma gründen.
Jelena Nikolic: Personen mit einer EU/EFTA-Staatsangehörigkeit profitieren von einem Abkommen, welche die Aufnahme einer Selbstständigkeit in der Schweiz ermöglicht. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein physischer Firmensitz gegeben ist, wenn die Tätigkeit in Form einer Einzelunternehmung mit Handelsregistereintrag ausgeübt wird. Zudem empfiehlt es sich, mit den kantonalen Ämtern (Amt für Migration sowie Wirtschaft) im Vorfeld zum Vorhaben in Kontakt zu treten. Tipp: Mit der Ausübung einer Tätigkeit ist zudem ab gewissen Kriterien die Anmeldung für Sozialversicherungsanstalt (SVA) vorausgesetzt.
Wir gründen eine Sprachschule in Kolumbien. Müssen wir diese als Firma auch in der Schweiz anmelden oder ist dies nicht nötig/nicht sinnvoll, da die Geschäftstätigkeit in Kolumbien ist? Wir haben unseren Wohnsitz in der Schweiz.
Andrea May: Grundsätzlich soll die Firma im jeweiligen Land angemeldet werden, wo die Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden.
Guten Tag Wenn wir einen Lebensmittelstand an Weihnachtsmärkten bewirtschaften wollen, macht es Sinn, dafür eine Firma zu gründen? Welche Schritte wären dabei nötig? Mit freundlichen Grüssen
Simon Tellenbach: Die Antwort ist abhängig davon, wie Sie die Haftung, Buchhaltung, Anstellungsverhältnisse, usw. regeln wollen und wie hoch der Umsatz jeweils ausfällt. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) ist etwas aufwändiger und erfordert mehr Kapital als die Gründung einer Einzelfirma. Bei der Einzelfirma hingegen prüft die Ausgleichskasse (AHV), ob gewisse Voraussetzung gegeben sind, damit Sie auch die Löhne als Selbständigerwerbender abrechnen können. Tipp: Klären Sie ab, welche Punkte für Sie wichtig sind (Haftung, Auftritt, Anstellung von Personen, Firmenname, Gesellschaftspartner, Buchhaltung, Steuern, Ausweitung der Tätigkeit, usw.). Je nach Präferenz kann eine Firmengründung Sinn machen (oder eben nicht).
Was muss ich beachten, wenn ich in einem Angestelltenverhältnis bin und nebenbei anfange, Dienstleistungen gegen einen Betrag anzubieten (Workshops/Schulungen etc.)?
Simon May: Gut ist immer Transparenz zu schaffen: prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Konkurrenzverbote und informieren Sie Ihre/n aktuelle/n Arbeitgeber/in wenn immer möglich. Beachten Sie, dass ab einem jährlichen Erwerbseinkommen von CHF 2'500 Sozialversicherungsbeiträge (SVA) geleistet werden müssen. Wichtig: nehmen Sie Rücksprache mit der SVA in Ihrem Kanton bezüglich Scheinselbständigkeit; eine Tätigkeit als Dozent/in oder Lehrer/in wird meistens nicht als selbständige Tätigkeit akzeptiert und folglich müssen Sie von Anfang an eine GmbH oder AG gründen.
Wie läuft das mit Investoren? Wie finden sich in der Schweiz Investoren für ein Web-Magazin? Und was gibt es da für Regeln resp. was ist usus als Perks etc.?
Luana Schelbert: Für die Suche nach Investoren ist empfehlenswert einen aussagekräftigen Businessplan sowie ein Pitch Deck vorlegen zu können. Grundsätzlich können Investoren durch Unternehmer/innen-Netzwerke, branchenspezifische Verzeichnisse oder Förderungsprogramme gesucht werden. Tipp: zeigen Sie möglichen Investor/innen eine realistische aber erfolgversprechende Zukunft auf.
Wie stelle ich sicher, dass die Marktnachfrage für mein Produkt genügend gross ist? Gerne würde ich die Kunden vom bestehenden etablierten Unternehmen anknüpfen. Deren Kundenstamm ist jedoch nicht öffentlich. Wie betreibe ich Marktforschung?
Jelena Nikolic: Zuerst empfiehlt es sich, seine Produkte / Dienstleistungen genau auszuarbeiten sowie die Zielkunden zu definieren, wobei Ihnen ein Businessplan behilflich sein kann. Unter anderem wird im Businessplan die Konkurrenzanalyse thematisiert. Tipp: Sie können erste Rezessionen aus Ihrem Bekanntenkreis einholen und die Feedbacks ausarbeiten. Es ist schwierig an Kundenstämme von etablierten Unternehmungen zu gelangen, es sei denn, die bestehende Unternehmung bekommt einen Mehrwert durch Ihre Unternehmung, wodurch eine Zusammenarbeit angedacht werden kann.
Guten Tag Ich bin 58, iv 52%, arbeitslos. Muss ich ab 60 die 2.Säule aufbrauchen und/oder kann ich das Geld auch vorher in m/eine GmbH investieren? Merci und Gruss!
Simon Tellenbach: Sie haben vorsorgerechtlich grundsätzlich die Möglichkeit, die Gelder für Selbständigkeit vorzubeziehen. Aufgrund Ihrer Ausgangslage sind folgende Punkte wichtig: Da Sie IV beziehen, erhalten Sie wohl auch eine PK-Rente. Diesen Teil können Sie nicht vorbeziehen. Und weil Sie eine GmbH gründen wollen, können Sie die Gelder des anderen Teils ebenfalls nicht aufgrund Selbständigkeit vorbeziehen. Denn aus Sicht der Sozialversicherungen sind Sie bei einer GmbH Arbeitnehmer, auch wenn Ihnen die GmbH gehört. Anders wäre es bei einer Einzelfirma oder anderen Personengesellschaft – da wären Sie sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend.
Guten Tag. Ich möchte für den Anfang eine Einzelfirma gründen. Das Ziel ist es, ein Haarprodukt vom Ausland in der Schweiz weiter zu präsentieren und zu verkaufen. Ich habe sie selber getestet. Die Produkte werden gerade in einem Labor getestet. Ich weiss, dass ich einige Chemikalien nicht in die Schweiz liefern darf deshalb auch die Tests im Labor. Muss ich auf etwas spezielles achten?
Andrea May: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte keine verbotenen oder beschränkt zulässigen Stoffe enthalten. Eine Liste verbotener Stoffe finden Sie hier: bfu.admin.ch Kosmetikverordnung: Haarpflegeprodukte unterliegen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-Verordnung (LGV) sowie der Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos). Für das Inverkehrbringen ist keine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit erforderlich, sofern die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. www.blv.admin.ch Zoll- und Importbestimmungen: Informieren Sie sich über die Zollvorschriften für den Import von kosmetischen Mitteln in die Schweiz, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wie übt sich die Bürokratie & eine grosse Anzahl an Vorschriften auf den Erfolg eines Start-ups aus? Sind Start-ups in Branchen mit weniger Bürokratie erfolgreicher respektive gibt es überhaupt einen nennenswerten Unterschied an der Überlebenschance des Start-ups?
Jelena Nikolic: Die Gründung einer Personen-/Kapitalgesellschaft bringt Verantwortung sowie operative Tätigkeiten mit sich. Dabei können diese aus rechtlicher Sicht entfallen, wobei sicherlich durch digitale Tools die Administration reduziert werden kann. Die Überlebenschancen für ein Start-up stehen sehr gut, wenn die Unternehmungsadministration sauber erfolgt sowie im Vorfeld das Geschäftsvorhaben durch einen Businessplan verschriftlicht wurde, welches die Nachfrage auf dem Markt wiedergibt. Damit das Bestehen des Start-ups gesichert ist, muss ein Kundenstamm aufgebaut werden.
Ab wann macht es Sinn mit meinem Unternehmen an die Börse zu gehen? Habe ich einen Vorteil wenn ich den IPO in Amerika mache oder macht dies bei einem schweizer Unternehmen mehr Sinn an der SIX? Unternehmerische Grüsse DV
Simon Tellenbach: Zur Beantwortung dieser Frage spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Die Schweizer Börse verzeichnet jeweils eine Handvoll IPOs pro Jahr. In den USA gibt es mehrere hundert IPOs pro Jahr. Beide Märkte sind sehr liquide, wobei die USA als grösster Kapitalmarkt der Welt gilt. Neben den Risiken unterscheiden sich die Märkte auch durch rechtlich unterschiedlichen Grundlagen. Beispiel: Zwischen 2010 und 2020 war jeder sechste IPO in den USA Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.
Guten Tag, ich möchte Ideen mit Leuten in der Schweiz austauschen, die in Zukunft eine Firma gründen möchten. Welche Plattformen und Veranstaltungen sind in der Schweiz am erfolgreichsten?
Jelena Nikolic: In der Schweiz bestehen viele Institutionen/Unternehmen, welche das Networking unter Jungunternehmer:innen durch Events sowie Fachkurse fördern. Dabei können auch regionale sowie kantonale Wirtschaftsförderungen eine Anlaufstelle sein für die Nachfrage zu Networking-Events.
Inwiefern lohnt es sich bei einer Einzelfirma (zukünftig nach Abschluss des Studiums, dann GmbH) bereits mit einer doppelten Buchhaltung zu starten/später einzuführen? Ab wann lohnt es sich auf eine Doppelte Buchhaltung zu wechseln – damit verbunden sind auch Treuhandskosten, da ich selbst aktuell nicht viel Ahnung hab.
Simon Tellenbach: In der Regel hängt das vom Umsatz ab. In der Einzelfirma ist die doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von CHF 500'000 zwingend. Bei einer Kapitalgesellschaft (AG oder Gmbh) müssen Sie von Beginn an eine doppelte Buchhaltung vorsehen. In der Praxis sehen wir sehr selten, dass die Selbständigkeit gerade mit einer doppelten Buchhaltung gestartet wird. In den meisten Fällen wird tatsächlich erst dann umgestellt, wenn die Umsatzschwelle fast erreicht wird.
Für einen eigenen Gastronomischen Betrieb, welche aus und Weiterbildungen sind zu empfehlen? (Fachlich wie auch buchhalterisch…) Und bei der Gründung was ist zu beachten? Und vorallem mit wie viel Kapital sollte man aufbringen können für die Gründung.
Simon May: Für Aus- und Weiterbildungen in der Gastronomie ist der Branchenverband GastroSuisse zuständig und bietet ein breites Angebot. Eine Vielzahl der Gastro-Neugründungen entscheidet sich für die Rechtsform der GmbH. Für Ihre eigene Wahl der passenden Rechtsform empfehle ich Ihnen den direkten Kontakt mit Experten. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenem Kapital, für eine GmbH z. B. CHF 20'000, muss der Kapitalbedarf seriös berechnet werden. Denn der jeweilige Kapitalbedarf wird sehr unterschiedlich gross sein. Ich empfehle Ihnen, einen fundierten Businessplan zu verfassen. Tipp: In einer bereits beantworteten Frage zur Budgetplanung im aktuellen Live-Chat finden Sie wertvolle Hinweise.
Hallo, ich arbeite daran, mein Unternehmen mit einem eigenen IT-Netzwerk, Hosting, E-Mail-Systemen und Projekten wie modularen Solarsystemen weiter aufzubauen. Dabei habe ich gemerkt, dass ich mich oft zu sehr in technische Details vertiefe – zum Beispiel bei der Netzwerkkonfiguration, der Serververwaltung und den einzelnen Komponenten. Meine Frage ist: Wie kann ich mir eine klare Struktur aufbauen, um mein Vorgehen effizienter zu gestalten, ohne mich in allen Bereichen zu verlieren, und wie kann ich meine Lern- und Arbeitsprozesse so beschränken, dass ich mich nicht zu breit in Themen einarbeite, sondern mich gezielt auf das konzentriere, was für Pioneer Power Mobility Logistics essenziell ist? Oder ist es gut, die Firma langsam und professionell aufzubauen und auch ins Detail zu gehen? Ich merke, dass ich einen starken Hyperfokus habe und eigentlich nur noch an meinen Ideen und den technischen Einstellungen arbeiten möchte.
Luana Schelbert: Toll, dass Sie eine starke Vision für Ihr Unternehmen haben und vertieft in die technischen Details sind. Es ist sicherlich auch wichtig, alle administrativen Aufgaben nicht zu vernachlässigen. Hier einige Strategien, um das Vorgehen effizienter zu gestalten und den Fokus auf das Wesentliche zu richten:
- Unternehmensziele klar definieren: eine klare Roadmap, eine Vision und eine Mission können hilfreich sein, um den roten Faden nicht zu verlieren. Ausserdem hilft das Definieren von Zielen, um nicht vom Weg abzukommen.
- Tools: hilfreiche Tools wie Trello oder Notion können nützlich sein, um Struktur zu schaffen und den Überblick zu behalten.
- SWICO ist der Branchenverband für ICT und kann sehr hilfreich sein bei Ihren Anliegen.
- Die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell ist etwas sehr Wichtiges in der Unternehmung – bei Ihrem Anliegen könnte ein externer Berater hilfreich sein.
Was muss ich beim Wahl des Firmennamens beachten? Gibt es da bestimmte Kriterien? auch wegen Markenschutz oder schon benutzte Familiennamen zbsp.
Andrea May: Es kommt auf die Rechtsform an, welche sie gründen möchten. Bei einer Einzelfirma muss der Familiennamen zwingend im Firmennamen enthalten sein. Bei einer Kollektivgesellschaft/GmbH und AG ist ein Fantasiename wählbar, mit dem Zusatz der Rechtsform. Beachten Sie, dass ein Eintrag hier zwingend notwendig ist und die Firma mit ihrem Namen in der Schweiz geschützt ist. Bei der Einzelfirma ist der Schutz hingegen nur regional. Sie können mit einer Firma verschiedene Marken vertreiben, welche dann entsprechend geschützt werden können. Setzen Sie sich bitte in Verbindung mit dem Amt für geistiges Eigentum www.ige.ch
Guten Tag Schön gibt es so eine Chat, denn gewise fragen kriegt man wirkloch noergends. Zum eröffnes eines Restaurant, wo krieg ich all die nützlichen Informationen? Z.b.s. wo krieg ich die richtigen ansprechspartner, wieviel gewinn kann man erwirschaften und wann ist eine Miete für ein Restaurant zu teuer. Gruss
Andrea May: Grundsätzlich können branchenspezifische Fragen jeweils beim zuständigen Verband erfragt werden. In Ihrem Fall ist das jetzt www.gastrosuisse.ch. Für die Finanzplanung gilt es einen Businessplan zu schreiben, wie in vorgängigen Fragen bereits beantwortet. Es ermöglicht Ihnen eine Übersicht Ihrer Ein- bzw. Ausgaben, bzw. Fixkosten.
Was sind die Chancen und Risiken einer frühen Start-up Finanzierung via KMU Bürgschaft? Hat dies einen negativen Einfluss auf spätere Finanzierungsrunden?
Jelena Nikolic: Eine KMU-Bürgschaft kann in der Frühphase eine sinnvolle Finanzierungsoption sein, insbesondere wenn Eigenkapital schwer zu beschaffen ist. Dabei muss eine finanzierende Bank gewonnen werden, welche einen Teil des Kapitalbedarfs finanziert und die Bürgschaftsgenossenschaft für das Verbürgen des restlichen Teils. Für künftige Finanzierungsrunden wird es von Vorteil sein, dass Sie die notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden haben. Zudem ist eine Bankfinanzierung nicht zu Vergleichen mit einer Investoren-Finanzierung, welche in das Eigenkapital investieren. Finanzierungsrunden sind stets sehr individuell. Tipp: Steht das Stamm-/Aktienkapital nicht von Anfang an zur Verfügung, kann das Unternehmen auch als Personengesellschaft gegründet und zu einem späteren Zeitpunkt in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden
Allegra! Was muss ich beachten, wenn Personen aus dem Ausland (konkret aus DE und aus USA) sich für meinen Verein engagieren möchten? Für CH-Mitarbeitende wird ein kleiner Lohn auf Stundenbasis ausbezahlt (mit SVA wenn Schwelle erreicht etc.).
Simon Tellenbach: Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Anfrage richtig verstehe. Sie möchten einen Lohn auf Stundenbasis auszahlen. Sind diese Personen Ausländer, aber in der Schweiz wohnhaft, ist der Lohn nach Schweizer Sozialversicherungsrecht abzurechnen. Sind die Personen im Ausland und haben nicht den Status eines Entsandten, dann ist die Person grundsätzlich im Zielland sozialversicherungspflichtig. Bezüglich der korrekten Abrechnung ist das entsprechende Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land entscheidend. Darin ist geregelt, welche Sozialversicherungen gelten und abgerechnet werden.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Gründung und wie vermeide ich sie? Danke, super Chat geworden
Jelena Nikolic: Jede Firmengründung ist individuell, wobei wir empfehlen, dass Gründerinnen und Gründer im Vorfeld sich zur idealen Rechtsform informieren sowie das Geschäftsmodell ausarbeiten, bevor das Gründungsverfahren gestartet wird. Tipp: Vermeiden Sie die folgenden Fehler auch:
- Fehlender Fokus auf eine exzellente Leistungserbringung, die ein geldwertes Bedürfnis befriedigt
- Zu wenig Engagement und Ausdauer, gepaart mit zu wenig Verkaufsgeschick
- Fehlender, aussagekräftiger Businessplan mit einem nicht durchdachten Geschäftsmodell
- Falsche Wahl der Rechtsform inkl. fehlender Regelung des Verhältnisses unter den Gesellschafter/innen
- Kein funktionierendes Team
- Fehlende Anmeldung der Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen sowie Personen- und Unternehmens-Versicherungen
- Keine Überwachung der finanziellen Mittel
- Fehlender Schutz des Geistigen Eigentums (Marke, Patent, Design, Urheberrecht)
- Evt. fehlende Bewilligungen
Ich habe nebenberuflich eine Einzelfirma gegründet. Ich erstelle personalisierte Geschenke. Dazu habe ich mittlerweile ja ein Lager an Rohmaterialien, wie Papier, Holzplatten etc. Nach der Bearbeitung der Rohmaterialien werden sie verkauft. Muss ich die Rohmaterialien im Lager in der Steuererklärung angeben? Wenn ja wie in der einfachen „Milchbüechlirechung“?
Simon Tellenbach: Grundsätzlich ja. Entscheidend ist, ob sich die Rohmaterialien in Ihrem Besitz befinden (oder nur in Ihrer Obhut). Ein Lager gehört grundsätzlich zum Geschäftsvermögen und ist als solches zu versteuern. Wichtig ist auch, dass das Lager versichert ist. Klären Sie bei Ihrer Versicherung, ob ein entsprechender Schutz besteht.
Ich hoffe, die Frage wurde noch nicht gestellt, aber wie gehe ich bei der Preisgestaltung meines Produkts oder meiner Dienstleistung vor, um rentabel zu bleiben und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu sein? Haben Sie da Tipps?
Luana Schelbert: Es gibt verschiedene Preisgestaltungsmodelle. Einerseits ist es wichtig, seine eigenen Kosten gut zu kennen – wie hoch sind Ihre variablen Kosten (direkt dem Produkt zuzuschreiben) und wie hoch sind Ihre Fixkosten. Der Preis sollte sicherlich nicht tiefer sein wie Ihre kumulierten Kosten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es ratsam, die Preise der Konkurrenz zu analysieren und sich demnach richtig zu positionieren. Stellen Sie sich die Frage, in welchen Punkten Sie sich gegenüber der Konkurrenz unterscheiden. Ist ein höherer/tieferer Preis gerechtfertigt? Wenn der Preis in Relation zu Ihrem Angebot als zu hoch wahrgenommen wird, finden Sie keine/zu wenige Kunden. Wird der Preis aber zu tief wahrgenommen, finden Sie vermutlich auch nicht genügend Abnehmer/innen, weil das Angebot als nicht-glaubwürdig wahrgenommen wird. Es ist daher wichtig all diese Punkte zu beachten bei der Ausgestaltung des Preises.
Welche Kosten/Gebühren fallen bei der Gründung einer GmbH (Kt. Luzern) an? Welche Rechte und Pflichten bringt eine GmbH mit sich (Revision, Buchhaltung, MwSt, Vorsorge, Versicherungen, etc.
Andrea May: Die Kosten für die Firmengründung (Jurist, Notar) bewegen sich zwischen CHF 300.- bis CHF 3'000.-. Die Kosten für den Handelsregister Eintrag betragen im Kanton Luzern ca. CHF 600.00. Bei einer GmbH sind sie verpflichtet, die doppelte Buchhaltung zu führen. Eine Revisionsstelle ist erst ab einem Mitarbeiterbestand von mehr als 10 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt vorgeschrieben. Die MwSt-Anmeldung ist ab einem Umsatz von CHF 100'000.-- notwendig. Die Anmeldung kann aber schon früher gemacht werden und lohnt sich für viele Unternehmungen. Vorsorgeleistungen (Soziale Beiträge) sind für Mitarbeitende einer GmbH obligatorisch und werden je zur Hälfte Firma und Mitarbeitende getragen. Auch muss sich eine GmbH, welche Mitarbeiter/innen beschäftigt, einer BVG-Lösung anschliessen. Im Minimum muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bitte wenden Sie sich an eine Versicherung ihrer Wahl und suchen das Gespräch.
Sehr geehrte Damen und Herren Vielen Dank für diese Möglichkeit! Meine Frage ist bezüglich Finanzdienstleistungen. Was muss ich beachten, wenn es mein Ziel ist, einen Vermögensverwalter oder Hedgefonds aufzubauen? Besten Dank!
Jelena Nikolic: In Bezug auf die Gründung einer Unternehmung im Finanzdienstleistungssektor empfiehlt es sich, mit der FINMA in Kontakt zu treten. Die FINMA bewilligt den Betrieb von Unternehmen der beaufsichtigten Branchen.
Macht die Start-up-Gründung in der Schweiz Sinn? Welche Länder sind besser dafür geeignet? Auch in Hinblick auf das eher niedrige Budget
Simon May: Die Schweiz ist ein hervorragendes Land für die Gründung eines Start-ups. Die hiesigen technischen Hochschulen erbringen starke Forschungsarbeiten, das Land ist mehrfach ausgezeichnet als Innovations-Weltmeister, gepaart mit höchster Innovations-Effizienz. In der Schweiz werden am meisten Patentanmeldungen pro Kopf weltweit eingetragen und rangiert unter den vordersten Plätzen als wettbewerbsfähigster Wirtschaftsstandort. Fleissige Mitarbeitende, ein rechtssicheres Umfeld, überschaubare Administration und viele Startup-Förderprogramme runden die Standortvorteile ab. Ein niedriges Budget verunmöglicht einen möglichen Startup-Erfolg nicht grundsätzlich, aber eine gute finanzielle Basis wird wichtig sein.
Produkthaftpflicht: Für ein neues Produkt, selbst entwickelt, möchte ich eine Produkthaftpflicht mit Abdeckung Weltweit, vorallem für Kunden in USA. Nach Anfragen an alle bekannten & unbekannten Versicherungen in CH, wird kein Angebot gegeben, da Mindestumsatz 20mil. mit 5-stelligen Jahresprämien gewünscht wird / für Sie nur sich rechnet. Was macht man als Innovative Firma in den Startschuhen ? Bitte möglichst Antworten welche aus eigener Erfahrung praktischer Anmeldungen einer / mehrere Produkthaftpflichten für eigene global ausgerichteten Firmen / KMUs kommen. Auf Papier ist alles möglich, real sehe ich einen grossen Graben der Versicherer die online für KMU Produkthaftpflicht werben, real aber Sie das finanziell nicht interessiert/ keine Angebote abgeben. Welche Alternativen hat man zur Produkthaftpflicht als KMU, wenn Versicherer diese nicht offerieren wollen ?
Simon Tellenbach: Der Einschluss der Deckung auf Exporte in die USA ist sehr teuer. Grund dafür ist, dass das Haftungsrisiko in den USA deutlich höher ist als in Europa. Viele Importeure verlangen deshalb die Bestätigung des Versicherungsschutzes. Tatsächlich ist dieses Problem nicht einfach zu lösen und auch sehr abhängig der Branche. Denn je nach Produkt werden Haftungsrisiken unterschiedlich eingeschätzt. Ich kann Ihnen keine pauschale Antwort geben, denn viele Versicherer tragen ein solches Risiko nur zu einer sehr hohen Prämie. Möglicherweise wäre ein lokaler Versicherungsschutz durch den Importeur möglich. Um Ihre Anfrage seriös zu beantworten, wären sicher weitere Informationen notwendig (Umsatz, Art des Produktes, Anteil an Exporten in die USA, usw.).