Es gibt immer noch Frauen, die ohne Grund weniger verdienen als Männer mit der gleichen Qualifikation. Wenn dies beim Kanton Freiburg der Fall ist, wird der Lohn der betroffenen Person angepasst. «Aktuell überprüfen wir einen Fall, bei dem es Hinweise gibt, dass die Person unbegründet weniger verdient», sagt die Vorsteherin des Freiburger Personalamtes, Gabrielle Merz. Es komme sehr selten vor, dass Ungleichheiten auftauchen.
Bei Lohnungleichheit bezahlen wir rückwirkend den Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge zurück.
Wenn jedoch eine Ungleichheit auftaucht, wird der Lohn nicht nur angepasst – der Kanton zahlt der betroffenen Person auch rückwirkend den höheren Lohn. «Bisher haben wir dies auf fünf Jahre zurück gemacht», sagt Merz. Man schaue sich jedes Jahr genau an und bezahle rückwirkend auch die Pensionskassen- und Sozialversicherungsbeiträge. «Damit keine Lücken bei der Altersvorsorge entstehen.»
Nur wenige Fälle bekannt
Genaue Zahlen, wie vielen Personen der Kanton Freiburg Lohn und Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt hat, kann die Amtsvorsteherin nicht sagen – auch nicht, um wie viel Geld es geht. «Bei der Lohnsumme von jährlich 1.8 Milliarden Franken des Kantons handelt es sich um einen kleinen Beitrag.»
Gabrielle Merz rechnet auch nicht damit, dass es künftig mehr wird. «Bei jeder Anstellung geben wir immer eine objektive lohnbezogene Stellungnahme ab.» Darum gebe es keine Lawine mit Anfragen, Einzelfälle könne es aber geben. Und diese würden sie sehr gründlich überprüfen, so Merz.
2008 verdienten die Frauen in der Kantonsverwaltung im Schnitt 4.5 Prozent weniger als die Männer, welche nicht begründet werden konnten. Neuere Zahlen gibt es nicht. Wie gross die Unterschiede aktuell sind, wird im Kanton Freiburg untersucht.