- Frauen verdienen in der Schweiz für die gleiche Arbeit immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen.
- Bei gleichen Voraussetzungen erhalten Frauen 7.7 Prozent weniger Lohn als Männer.
- Das zeigt die aktuelle Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS).
Die Lohngleichheit bleibt nach wie vor ein hehres Ziel. Hochgerechnet auf ein Vollzeitpensum verdienen Frauen im Schnitt 6491 Franken pro Monat, während der Brutto-Durchschnittslohn von Männern bei 7946 Franken liegt. Ein Teil des Lohnunterschiedes – 56 Prozent – lassen sich durch Faktoren wie Alter, Ausbildungsniveau, Branche oder Beruf erklären. 44 Prozent lassen sich gemäss der aktuellen Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik hingegen nicht erklären.
Das bedeutet, dass Frauen bei vergleichbaren Merkmalen im Schnitt 7.7 Prozent weniger verdienen als Männer. Im privaten Sektor liegt die unerklärte Lohndifferenz gar bei 8.1 Prozent. Im öffentlichen Sektor ist sie mit 5.9 Prozent niedriger.
Die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau haben allgemein abgenommen – von 16.3 Prozent im Jahr 2006 auf 12 Prozent im Jahr 2016. Allerdings: Der unerklärte Anteil des Lohnunterschiedes hat sich in den letzten 20 Jahren nicht verändert: 2016 betrug er im Schnitt 44.1 Prozent. 1998 waren es 41.1 Prozent gewesen.
Kaderfrauen im Nachteil
Der Grad der Lohnungleichheit schwankt je nach Hierarchiestufe, Branche, Ausbildung, Alter, Region und Unternehmensgrösse zum Teil erheblich. Ganz schlechte Karten haben beispielsweise Kaderfrauen: Im obersten Management verdienen sie im Schnitt 14 Prozent weniger als ihre gleich gut qualifizierten Kollegen. Ebenfalls für Frauen nicht zu empfehlen sind das Baugewerbe, wo 14.4 Prozent des Lohnunterschieds unerklärt sind, die Maschinenindustrie oder der Detailhandel.
Wer als Frau einen gerechten Lohn anstrebt, macht am besten eine höhere Ausbildung: Absolventinnen von Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen verdienen zwar auch weniger als Männer, aber nur 4.5 Prozent des Lohnunterschieds lassen sich nicht erklären. Im Gesundheits- und Sozialwesen beträgt der ungerechtfertigte Lohnunterschied 5.5 Prozent.
Regionale Unterschiede
Eine Rolle spielen auch Alter und Zivilstand: Wer unter 30 ist, hat im Schnitt «nur» 3.4 Prozent an unerklärter Lohndifferenz zu beklagen, während dieser bei den über 50-jährigen Arbeitnehmerinnen fast einen Zehntel ausmacht. Ganz ähnlich sieht es beim Zivilstand aus: Ledige Frauen müssen mit einer unerklärten Lohnminderung von 3.8 Prozent gegenüber «gleichwertigen» Männern rechnen, verheiratete mit 9 Prozent.
Unbegründbare Lohnminderungen sind ausserdem bei einfachen und praktischen Tätigkeiten ausgeprägter als bei komplexen, bei Vollzeitbeschäftigten häufiger als bei Teilzeitmitarbeitern, im Tessin stärker als in der Genferseeregion und in Kleinunternehmen weiter verbreitet als bei Grossbetrieben.
Die BFS-Analyse basiert auf der Lohnstrukturerhebung 2016. Diese bezieht sich auf die Grundgesamtheit von rund 3.5 Millionen Beschäftigten.