Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat beim Gleichstellungsgesetz in der Schlussberatung die letzten Differenzen ausgeräumt.
- Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden müssen künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
- Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren. Hält ein Unternehmen die Lohngleichheit ein, wird es von weiteren Analysen befreit.
- Fehlbare Unternehmen werden aber weder sanktioniert, noch werden sie zu Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit verpflichtet.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga war es ein grosses Anliegen: die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau – 37 Jahre nachdem die Gleichstellung in der Verfassung festgeschrieben worden ist. Denn noch immer gibt es laut einer Studie des Eidgenössischen Gleichstellungsbüros eine unerklärbare Lohndifferenz von sieben bis acht Prozent zwischen den Geschlechtern, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation.
Grosse Unternehmen müssen von nun an prüfen, ob sie Männern und Frauen gleich viel Lohn zahlen. Mit der Pflicht zur Lohnanalyse für grosse Firmen ist die Bundesrätin nun dem Ziel der Gleichheit einen Schritt näher. Dies, obwohl eigentlich viele Parlamentarier von FDP und SVP gegen eine Analysepflicht waren. Die Unternehmen dürften nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden, lautete der Tenor von rechts.
Und so verwässerten denn Teile des Parlaments seit Monaten die Vorlage des Bundesrates. Ursprünglich hätten Arbeitgeber ab mindestens 50 Angestellten eine Pflicht zur Überprüfung der Löhne gehabt. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden wäre davon betroffen gewesen. Künftig werden noch 43 Prozent bei Lohngleichheitsanalysen involviert sein.
Ab 100 Arbeitnehmern gültig
Im Nationalrat ging es denn auch nur noch um die Frage, ob nun Firmen mit 100 Vollzeitstellen oder Firmen mit 100 Arbeitnehmenden – Lernende nicht mitgezählt – von der Massnahme betroffen sein sollen. Letzteres hat sich durchgesetzt.
Verwässert wurde das Gesetz auch, indem jene Firmen nicht zu weiteren Analysen verpflichtet werden, die die Lohngleichheit eingehalten haben. Nach dem Willen des Bundesrates hätten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchführen müssen – unabhängig vom Resultat der letzten Untersuchung.
Meldepflicht an Staat fehlt
Und so nennt nicht nur die Rechte im Parlament das Gesetz einen Papiertiger, auch die Linke ist nicht ganz zufrieden. Diese kritisiert vor allem die fehlende Meldepflicht an den Staat, sollte eine Lohnungleichheit durch die Analyse aufgezeigt werden. Ausserdem sind fehlbare Firmen nicht zu Massnahmen verpflichtet, die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern aufzuheben.
Können Frauen bald auf eine Angleichung ihrer Löhne hoffen? Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Zudem ist es auf zwölf Jahre befristet. Die Schlussabstimmung folgt am Freitag.