Vaterschaftsurlaub
Eidg. Vorlage: Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
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JA
1'933'114 Stimmen
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NEIN
1'270'551 Stimmen
- Mit einem deutlichen Mehr von 60.3 Prozent der Stimmen wurde die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gutgeheissen.
- Am deutlichsten fiel das Ja mit 81.6 Prozent im Kanton Waadt aus. Knapp dahinter lag Genf mit 79.4 Prozent Ja-Anteil.
- Am wuchtigsten verwarfen die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell-Innerrhoden mit 65.3 Prozent Nein-Stimmen die Vorlage.
Die Westschweizer Kantone zeigten sich offener für die Vorlage als die Deutschschweiz. Mehrheiten von über 70 Prozent gab es auch im Jura und in Neuenburg sowie in Basel-Stadt als einzigem Deutschschweizer Kanton. Am geringsten fiel der Ja-Anteil in der Westschweiz mit 60.5 Prozent im Wallis aus.
Abgelehnt wurde der Vaterschaftsurlaub hingegen in der Inner- und in der Ostschweiz. Neben Appenzell-Innerrhoden fiel das Nein mit 58.3 Prozent auch in Obwalden, gefolgt von Schwyz mit 58, Nidwalden mit 57.1, Uri mit 57 sowie 56.7 Prozent in Glarus deutlich aus. Knapper war die Ablehnung im Thurgau mit 50.8 Prozent. Insgesamt sprachen sich 1'933'114 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für und 1'270'551 gegen den Vaterschaftsurlaub aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 58.7 Prozent.
Auslöser für die öffentliche Debatte um einen Vaterschaftsurlaub war eine vor drei Jahren eingereichte Volksinitiative. Sie verlangte, dass alle erwerbstätigen Väter mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen können und während ihrer Abwesenheit einen Erwerbsersatz erhalten.
Dem Parlament ging das zu weit. Durchgesetzt hatte sich schliesslich ein indirekter Gegenvorschlag, der einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vorsieht. Der Bundesrat lehnte sowohl das Volksbegehren als auch den Gegenvorschlag ab.
Gleiches Modell wie bei Müttern
Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Entschädigung beträgt demnach 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Laut dem Bund betragen die Kosten insgesamt 230 Millionen Franken pro Jahr.
Der Bundesrat wird die neuen Bestimmungen voraussichtlich bereits per 1. Januar 2021 in Kraft setzen. Konkret geregelt wird der Vaterschaftsurlaub über eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes.
Gegner sprachen von «Lohndiebstahl»
Bekämpft wurde die Vorlage von einem Referendumskomitee rund um den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV). Der Vaterschaftsurlaub sei eine neue, nicht zu verantwortende Sozialversicherung.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar, argumentieren die Gegner. Sie bezeichnen die Befürworter als «Lohndiebe». Auch ins Feld geführt wurde die Corona-Pandemie. Von den grösseren Parteien stellten sich SVP und FDP gegen die Vorlage.