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Vierfachmord von Rupperswil Bundesgericht muss im Mordfall Rupperswil entscheiden

  • Der geständige und verurteilte Mörder im Vierfachmord Rupperswil ist ans Bundesgericht gelangt, die höchste Schweizer Gerichtsinstanz.
  • Er hat Beschwerde gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts eingereicht und möchte so eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme erwirken.
  • Seine Verteidigerin Renate Senn bestätigt auf Anfrage eine Meldung der Aargauer Zeitung.
  • Die vom Bezirksgericht Lenzburg verordnete lebenslängliche Freiheitsstrafe und die vom Obergericht bestätigte ordentliche Verwahrung wurden nicht angefochten und sind rechtskräftig.

Der Vierfachmord von Rupperswil

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Am 21. Dezember 2015 klingelt ein Mann bei einem Haus im aargauischen Rupperswil. Er gibt an, dass er als Schulpsychologe arbeitet und wird von der 48-jährigen Mutter eingelassen. Im Haus trifft er zudem auf ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes.

Der Mann bedroht den jüngeren Sohn mit einem Messer und zwingt die Mutter, ihren anderen Sohn und dessen Freundin zu fesseln. Anschliessend schickt er die Frau zu verschiedenen Banken, um Geld abzuheben.

Nach ihrer Rückkehr wird auch die Mutter gefesselt. Der mutmassliche Täter missbraucht in einem separaten Raum den 13-jährigen Jungen, bevor er im Anschluss alle vier Opfer tötet. Dann legt er Feuer.

Die Polizei setzt eine 40-köpfige Sonderkommission ein und kann den mutmasslichen Täter im Mai 2016 fassen. Die Behörden hatten für Hinweise die rekordhohe Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt, allerdings ohne Erfolg. Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte.

Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob dem verurteilten Vierfachmörder eine Psychotherapie zusteht oder nicht. Speziell: Falls das Gericht eine Therapie anordnet, stellt sich die Frage, ob sich das mit der nach der Freiheitsstrafe anschliessenden Verwahrung verträgt.

Therapierbar oder nicht?

Die Staatsanwältin argumentierte jeweils, dass die Gutachter dem Mann keine psychischen Störungen zuordnen können. Folglich gäbe es auch nichts zu therapieren. Das Obergericht ordnete zwar keine Therapie an, folgte der Argumentation auf Untherapierbarkeit allerdings nicht. Verteidigerin Renate Senn sagte vor Gericht, ihr Mandant sei therapiewillig.

Der Täter wird nach der Freiheitsstrafe ordentlich verwahrt. Diese Verwahrung wird periodisch überprüft. Die Staatsanwaltschaft wollte eine lebenslängliche Verwahrung – eine, die nicht überprüft wird.

In eigener Sache

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