Ab sofort ist es in allen Kantonen verboten, überall im Freien Feuer zu entfachen. Einen Tag nach den anderen fünf Zentralschweizer Kantonen hat am Dienstag auch Uri ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt. Das Verbot gilt für Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gasgrills in Gärten und auf Balkonen. Grund für das Feuerverbot ist die Trockenheit und das Risiko von Waldbränden.
Das absolute Feuerverbot heisst auch: Am 1. August dürfen weder Feuerwerksraketen gezündet noch Himmelslaternen steigen gelassen werden. Erlaubt sind nur polizeilich genehmigte Feuerwerke, die auf einem See abgebrannt werden – mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Metern.
Feuerwerksproduzenten trifft's hart
Die Feuerverbote sind schlechte Nachrichten für die Hersteller von Feuerwerk – wie etwa für die Hirt & Co Feuerwerk AG im schyzerischen Wollerau. Die Verkäufe für den 1. August machten in der Regel 60 bis 70 Prozent des Jahresumsatzes aus, sagt Geschäftsführer Manuel Hirt. Die Firma hat den Auftrag für rund ein Dutzend 1. August-Feuerwerke erhalten, stattfinden werden nun aber bloss eines oder zwei. «Wir müssen die Situation nach dem 1. August neu beurteilen», sagt Hirt. «Allenfalls werden wir für unsere drei Angestellten Kurzarbeit beantragen müssen.»