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Der Sommer bleibt trocken Immer mehr Kantone sprechen Feuerverbote aus

  • In der Zentral- und der Ostschweiz gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot.
  • Betroffen davon sind die Kantone St. Gallen und Thurgau sowie Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug.
  • Im Freien Feuer zu entfachen ist verboten. Grilliert werden darf nur noch auf dem Gasgrill, Feuerwerke dürfen am 1. August nicht abgebrannt werden.

Video
Absolutes Feuerverbot in weiten Teilen der Schweiz
Aus Tagesschau vom 30.07.2018.
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Die Regentropfen am Wochenende haben die aktuelle Waldbrandgefahr nicht entschärft. Mit Ausnahme lediglich der Kantone Freiburg, Genf und Neuenburg gilt in der ganzen Schweiz ein absolutes Feuerverbot zumindest im Wald und in der Nähe des Waldes. Dasselbe gilt für das Abrennen von Feuerwerk am 1. August.

Für 10 Kantone vorab in der Innerschweiz, zudem für den Aargau, das Thurgau, die beiden Appenzell oder Baselland gilt neu seit Montag ein absolutes Feuerverbot im Freien. Graubünden, das Tessin, das Wallis oder Schwyz hatten das absolute Feuerverbot bereits zuvor erlassen. In einigen Regionen wurde damit auf Kantonsebene nachvollzogen, was einzelne Gemeinden zuvor schon angeordnet hatten.

Auch Kerzen dürfen nicht angezündet werden

Mit dem absoluten Feuerverbot im Freien gilt die höchste Gefahrenstufe: Es ist grundsätzlich verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie für Cheminées und sogar für Kerzen.

Audio
Trockenheit in der Schweiz noch nicht alarmierend
aus Rendez-vous vom 30.07.2018. Bild: Keystone
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In der Zentralschweiz bleiben die 1. August-Raketen am Boden. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist ebenfalls untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind nur polizeilich genehmigte Feuerwerke, die auf dem See und mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Meter abgefeuert werden.

Kein Feuerwerk am Nationalfeiertag

In der Folge stoppte Migros Luzern in allen Zentralschweizer Filialen den Verkauf von Feuerwerk. Wer bereits Feuerwerk gekauft habe, könne die originalverpackte Ware mit dem Kaufbeleg bis zum 2. August zurückgeben, teilte das Unternehmen mit.

Auch Raucherinnen und Raucher sind zu besonderer Vorsicht angehalten: Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

In Basel wird an der Bundesfeier auf dem Bruderholz auf das traditionelle Höhenfeuer und Feuerwerk verzichtet.

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