Projekt in Court (BE) gescheitert: Die Bürger der bernjurassischen Gemeinde Court haben an der Gemeindeversammlung am Montagabend deutlich Nein gesagt zu einem Windpark. Der Energiedienstleister Energie Service Biel (ESB) hätte für 40 bis 50 Millionen Franken sieben bis zu 180 Meter hohe Windräder aufstellen wollen. Der Gemeinderat stand hinter dem Projekt. Die Gegner des Windparks sind der Meinung, dass die Windräder die Landschaft verschandeln.
Vernetzung mit Windpark Grenchenberg: Die sieben Windräder der Bieler ESB hätten direkt neben die sechs geplanten Windräder der Grenchner SWG gestellt werden sollen. Die beiden städtischen Unternehmen wollten Teile ihrer Windparks wie die Stromzuleitung zusammen realisieren, Synergien nutzen und Einsparungen erzielen.
Folgen für das Grenchner Projekt: «Direkt hat das Nein in Court keine Auswirkungen für den Windpark Grenchenberg», sagt Per Just, Geschäftsleiter der SWG auf Anfrage: «Wir haben bei den Finanzen immer ohne Synergienutzen mit anderen Windparks gerechnet. Deshalb gibt es nun auch keine Einbussen gegenüber dem ursprünglichen Plan.» Persönlich findet Just das Nein der Berner Nachbarn jedoch sehr schade. Er spricht von einer verpassten Chance auf dem Weg zur Energiewende.
Die Gegner freut's: Die im Verein «Pro Grenchen» organisierten Windpark-Gegner zeigen sich in einer Mitteilung erfreut über das Nein aus Court. Es sei ein deutliches Zeichen für den Landschaftsschutz und den Erhalt des Naherholungsgebiets Jura.
So geht es weiter: Die Planung für den Windpark Grenchenberg läuft bereits seit über 10 Jahren. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2015 vorgesehen. Es gab jedoch viele Beschwerden. Über 150 «Anwohnerinnen und Anwohner» (Verein Pro Grenchen) haben bis vor Bundesgericht gegen den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg gekämpft.
Aktuell ist noch eine Beschwerde des Vogelschutzverbandes Birdlife hängig. Dieser war 2018 vor dem Solothurner Verwaltungsgericht mit seiner Beschwerde gegen das Windparkprojekt auf dem Grenchenberg abgeblitzt. Daraufhin entschied sich Birdlife, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.