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44 Millionen Franken Strafe Weko büsst sieben Tessiner Autohändler wegen Preisabsprachen

  • Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) büsst sieben Autohändler wegen Preisabsprachen.
  • Betroffen sind Händler von Autos der VW-Marken im Kanton Tessin.
  • Sie müssen eine Busse von 44 Millionen Franken bezahlen.
Video
Aus dem Archiv: Bundesgericht bestätigt die Weko-Busse für BMW
Aus Tagesschau vom 10.11.2017.
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Die betroffenen Händler hätten von 2006 bis 2018 ein unzulässiges Kartell gebildet, schreibt die Weko in einer Mitteilung. «Es war ihr Ziel, den Wettbewerb unter den Autohändlern zu verringern und die Verkaufspreise von Neufahrzeugen für Private und die öffentliche Hand auf einem überhöhten Niveau zu halten.»

Die Autohändler teilten sich den Kanton Tessin in Tätigkeitsgebiete auf.
Autor: Wettbewerbskommission

Die Autohändler hätten sich über sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin abgesprochen: «Sie trafen Abreden über Submissionen der öffentlichen Hand, einigten sich auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private und teilten sich den Kanton Tessin in Tätigkeitsgebiete auf.»

Amag-Händler akzeptiert die Busse

Fünf Unternehmen haben sich zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit erklärt, darunter auch ein Händler der Autoimporteurin Amag.

Man habe mit den Behörden kooperiert, um die Vorfälle aufzuklären, heisst es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Amag-Chef Mathias Gabler entschuldigte sich in der Mitteilung und räumte ein, dass sich «das Unternehmen früher im Tessin nicht immer rechtlich und ethisch korrekt verhalten» habe.

Amag muss grössten Teil der Busse zahlen

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Die Amag müsse den grössten Teil der Busse von 44 Millionen bezahlen, schrieb die Weko.

Bei der Berechnung der Sanktion berücksichtigten die Wettbewerbshüter die Art und Schwere des Verstosses, die Rolle der einzelnen Unternehmen und den Grad ihrer Beteiligung am Kartell. Dabei habe man insbesondere die starke Stellung des Amag-Konzerns als wichtigsten Konkurrenten und Lieferanten sowie den damit verbundenen vertraglichen Druck auf die Händler und Vertriebspartner einbezogen, hiess es.

Als mildernder Umstand wurde die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden gewertet. Die Amag habe eine Selbstanzeige eingereicht, so die Weko. Weitere mildernde Umstände seien der Abschluss einer einvernehmlichen Regelung durch fünf der beteiligten Unternehmen sowie die Anerkennung des Sachverhaltes.

Die Amag habe wegen der Vorfälle «personelle und organisatorische Massnahmen ergriffen». So habe sie interne Kontrolle weiter verstärkt und ein umfassendes Compliance-Programm aufgebaut. «Dieses enthält unter anderem obligatorische Schulungen für Mitarbeitende im Bereich Kartellrecht. Die Amag-Gruppe kennt eine strikte Nulltoleranz-Politik bei Wettbewerbsverstössen. Vom Management erwartet die Amag eine Vorbildfunktion – jederzeit und vorbehaltlos», schrieb der Konzern.

Der Entscheid der Weko kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

SRF 4 News, 30.06.2022, 08:00 Uhr ; 

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