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Charlotte Jacquemart: «Freihandelsabkommen sind positiv zu werten»
Aus SRF 4 News aktuell vom 01.02.2019.
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Abkommen tritt in Kraft EU und Japan bilden weltgrösste Freihandelszone

Mit der Öffnung setzen die beiden Wirtschaftsräume ein Zeichen gegen die Abschottungspolitik von US-Präsident Donald Trump.

Worum geht es? Die EU und Japan bilden neu die grösste Freihandelszone der Welt. Mit dem Abkommen, das heute in Kraft tritt, werden Märkte mit insgesamt rund 635 Millionen Menschen verbunden. Japan ist die drittgrösste Volkswirtschaft hinter China und den USA. Ziel ist es, Zölle und andere Handelshemmnisse weitgehend abzubauen, um das Wachstum anzukurbeln.

Was bedeutet das? Mit dem Schritt wird ein wichtiges Signal ausgesendet: Das Abkommen zwischen der EU und Japan demonstriert, dass die beiden Partner auch ohne die USA an den Freihandel glauben und ihn umsetzen. Mit den USA wollte die EU zwar auch ein Freihandelsabkommen abschliessen. Die Verhandlungen scheiterten aber am Widerstand von US-Präsident Donald Trump, was die Unterzeichnung des Abkommens mit Japan beschleunigte.

Was bringt das Abkommen? Sehr viel, denn die EU und Japan können ab heute fast alle Industriegüter und Landwirtschaftsprodukte zollfrei einführen. Europäische Firmen sparen damit eine Milliarde Euro an Zöllen. Japan freut sich, dass es zollfrei Autos in die EU exportieren kann; die EU umgekehrt auch. Europäische Produzenten wollen zudem deutlich mehr Käse, Fleisch, Wein, Teigwaren, Backwaren und andere Landwirtschaftserzeugnisse nach Japan verkaufen.

Es fallen aber nicht nur Zölle weg, sondern auch sogenannte nicht tarifäre Handelshemmnisse. So müssen Exportprodukte nicht mehr extra angemeldet oder nach anderen Vorschriften angeschrieben werden.

Gerät die Schweiz ins Hintertreffen? Ein wenig. Die Schweiz hat zwar seit 2009 ein Freihandelsabkommen mit Japan. Es geht aber nicht ganz so weit wie jenes der EU. Insbesondere hat die EU es geschafft, einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten. Sie kann, anders als die Schweiz, auch bei Ausschreibungen von Spitälern, Universitäten, Eisenbahnen und Bahnhöfen, aber auch bei der Energieversorgung mitofferieren.

Die Schweiz profitiert aber indirekt vom Abkommen EU-Japan. Denn die Abschaffung der nichttarifären Handelshemmnisse gilt auch für Schweizer Firmen; zum Beispiel wird die Anmeldung von Medizinalprodukten, Arzneimitteln oder auch Kosmetika nun günstiger oder fällt ganz weg.

Was heisst das für den Konsumenten? Solche Freihandelsabkommen haben den Zweck, den Handel anzukurbeln, mehr Wachstum zu bringen, Stellen zu schaffen, und auch die Preise zu senken. Konsumentenschützer kritisieren jedoch oft, dass nur die Zwischenhändler, die Unternehmen und ihre Aktionäre etwas davon hätten. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Produktqualität darunter leiden kann – etwa dann, wenn hohe Standards durch tiefere Standards eines anderen Landes verwässert werden.

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