Das Enteignungsgesetz stammt aus dem Jahr 1930. Einige Paragrafen waren entsprechend veraltet. Ihre Anpassung an die aktuellen Verhältnisse im Parlament unbestritten. Und auch, dass Entschädigungen für enteignetes Kulturland drei Mal höher ausfallen sollen als bisher, nahm ausserhalb der Wandelhalle kaum jemand zur Kenntnis.
Experten aber sind besorgt. Zum Beispiel Meinrad Huser, Rechtsberater im Bau- und Immobilienrecht und Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: «Damit wird die ganze Preispolitik, wie wir sie im bäuerlichen Bodenrecht haben, in eine völlig neue Richtung gebracht.»
Bisher musste der Bund einem Bauern den Verkehrswert des Bodens entschädigen, den er für den Bau beispielsweise einer Strasse benötigte – also den Wert, den der Boden hat, wenn er als Weide oder Acker in der Landwirtschaft weitergegeben wird.
Dieser Verkehrswert ist natürlich in der Regel viel tiefer als der Marktwert, den der Boden hätte, wenn er zu Bauland umgezont würde. Zwar gebe es wegen der Gesetzesrevision keine Umzonungen, betont Huser. Doch im Falle einer Enteignung erhält der Bauer oder die Bäuerin neu den dreifachen Verkehrswert.
Es gibt eine Ungleichbehandlung, die dem Zufall geschuldet ist. Ohne sachliche Grundlage.
«Diesen dreifachen Verkehrswert erhält nur jener Bauer, der zufälligerweise Land abgeben muss, das dort liegt, wo eine Strasse gebaut werden muss», so Huser. «Es gibt eine Ungleichbehandlung, die dem Zufall geschuldet ist. Ohne sachliche Grundlage.» Ungleichbehandlung, weil ein anderer Bauer, der Land einem Kollegen oder zum Beispiel dem Kanton verkauft und nicht dem Bund abtreten muss, dafür drei Mal weniger erhält.
Entschädigung zu «vernünftigen Werten»
Diese Zufälligkeit lässt Martin Rufer, der Direktor des Schweizerischen Bauernverbands, als Argument nicht gelten. Kein Bauer wolle enteignet werden, sagt er, und: «Für den Landbesitzer ist es ein Verlust von Landwirtschaftsfläche. Also ist es angezeigt, dass zu vernünftigen Werten entschädigt wird.»
Bauernvertreter haben diese Gesetzesänderung angestossen. Sie forderten ursprünglich gar, dass der sechsfache Verkehrswert entschädigt werde. Rufer erklärt: «Der höhere Preis führt dazu, dass der Kulturlandschutz höher gewichtet wird. Das ist uns sehr wichtig. Wenn der Preis steigt, wird bei Projekten darauf geachtet, dass der Landverbrauch möglichst tief ist.»
Interessanterweise verfügen weder Bund noch der Bauernverband über genaue Zahlen zu Anzahl und Umfang von Enteignungen durch den Bund be- oder eben widerlegen würden.
Schwenken Kantone auf Linie des Bundes ein?
Klar ist aber, dass die Kantone und Gemeinden viel öfter als Bundesrat enteignen. Bauernverbandsdirektor Rufer hofft deshalb, dass die kantonalen Enteignungsgesetze an das neue eidgenössische Gesetz angepasst werden: «Damit nachher wieder Gleichheit herrscht.»
Damit es für den Bauern also keine Rolle spielt, ob er vom Bund oder vom Kanton enteignet wird. Nützen höhere Entschädigungen für enteignetes Land der Landwirtschaft oder schaden sie ihr? Die Frage dürfte in einigen Kantonen noch zu reden geben.