- Die Swisscom muss den Ausbau ihres Glasfasernetzes mit der im Februar 2020 angekündigten neuen Technologie vorerst stoppen.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission angeordneten vorsorglichen Massnahmen bestätigt.
- Das Gericht geht davon aus, dass die Strategie der Swisscom zum Ausbau des Glasfasernetzes mit einer neuen Technologie ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens darstellt.
Vor knapp einem Jahr hat die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) entschieden, die Swisscom behindere beim Ausbau des Glasfaser-Netzes Mitbewerberinnen. Der Telekommunikationsriese hat daraufhin Beschwerde eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich über die Sache gebeugt – und heute sein Urteil veröffentlicht. Das Resultat: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die vorsorglichen Massnahmen der Wettbewerbskommission gegenüber Swisscom.
Und darum geht es konkret: Die Swisscom baut ihr Glasfaser-Netz weiter aus. 1.5 Millionen Haushalte kommen in den nächsten Jahren neu ans Netz – dafür gibt die Swisscom Milliarden aus. Für den Neu-Ausbau hat die Swisscom die Bauweise der Glasfaser-Versorgung geändert. Und weicht damit vom bisherigen Glasfaser-Standard ab.
Bisher hatte jeder Swisscom-Mitbewerber eine Glasfaser, die von der Zentrale über einen Verteiler direkt in die Wohnungen führte. Jeder Mitbewerber konnte so seinen Kunden so viele Gigabit anbieten, wie er wollte. Von der Zentrale zum Verteiler führt neu nur noch eine viel dünnere Glasfaser, die sich Mitbewerber teilen.
Swisscom handelt kartellrechtlich bedenklich
Die Folge davon: Swisscom-Mitbewerber können die Leitung nur noch mit derjenigen Technologie steuern, welche die Swisscom vorgebe. Dies jedenfalls befürchtet die Konkurrenz.
Die Wettbewerbskommission und jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht stützen nun diese Ansicht. Die Swisscom behindere die Konkurrenten und müsse beim weiteren Netz-Ausbau die bisher gängigen Standards einhalten, die neue Netzbau-Strategie sei kartellrechtlich bedenklich, so das Gericht.