- Die Grossfusion am Bankenplatz Schweiz ist Tatsache: Die UBS übernimmt ihre Konkurrentin Credit Suisse (CS).
- Die Nationalbank unterstützt die Übernahme mit einer Liquiditätshilfe von bis zu 200 Milliarden Franken.
- Zudem leistet der Bund eine Garantie von neun Milliarden Franken zur Übernahme von potenziellen Verlusten für die UBS im Rahmen der Übernahme.
Die Zukunft der Credit Suisse (CS) ist mit der Übernahme durch die UBS entschieden. Diese Lösung hat der Bundesrat unterstützt und zusammen mit den Vertretern von CS und UBS und den Aufsichtsbehörden am Abend in Bern bekanntgegeben.
Um die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Credit Suisse bis zur Umsetzung der Übernahme sicherzustellen und die Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft zu reduzieren, hat der Bundesrat zusätzliche Liquiditätsmassnahmen beschlossen. Der Bundesrat sieht in der Übernahme durch die UBS die beste Lösung, wie Bundespräsident Alain Berset und Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagten.
Gesetzliche Grundlagen per Notrecht
Für diese zusätzlichen Liquiditätshilfen an die CS sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen definiert worden: Konkret wurde ein Konkursprivileg geschaffen. Damit erhält die Nationalbank (SNB) die Sicherheit, um der CS zusätzliche Liquidität zur Verfügung stellen zu können. Die SNB erhält zudem eine Ausfallgarantie.
Die beiden Notrechts-Massnahmen erfolgten gestützt auf die Art. 184 und 185 der Bundesverfassung. Das Notrecht soll wie vorgeschrieben in ordentliches Recht überführt werden, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien. Man werde dem Parlament innert sechs Monaten eine Vorlage vorlegen.
Die Finanzdelegation (FinDel) der Eidgenössischen Räte hat den dafür nötigen Verpflichtungskrediten für diese Garantien am Sonntagnachmittag zugestimmt.
Garantien des Bundes – nicht kostenlos
Zudem leistet der Bund eine Garantie von neun Milliarden Franken zur Übernahme von potenziellen Verlusten für die UBS im Rahmen der Übernahme der CS.
Für allfällige Liquiditätshilfen gelten strenge Voraussetzungen. In seiner Mitteilung schreibt der Bundesrat, dass auch Massnahmen im Bereich der Vergütungen anordnet würden, dies im Rahmen des Bankengesetzes.
Das Risiko für den Bund soll so klein wie möglich bleiben. Darum muss die CS dem Bund und der Nationalbank je eine Risikoprämie, dem Bund eine Bereitstellungsprämie sowie der SNB einen Zins entrichten.
Geschäftsaktivitäten der CS werden fortgeführt
Gemäss der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bleibt die Geschäftstätigkeit der CS aufrechterhalten. Sämtliche Geschäftsaktivitäten der Banken könnten uneingeschränkt fortgeführt werden.
Demnach bleibt auch der Schutz der Einlegerinnen und Einleger gewahrt und die Depots, Konten und sonstigen Dienstleistungen wie Schalter, Automaten, E-Banking, Debit- und Kreditkarten blieben ebenfalls in gewohnter Weise zugänglich.
Hamers bleibt CEO – UBS bezahlt 3 Milliarden
Bei der Credit Suisse habe die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit bestanden, auch wenn die Bank weiterhin solvent gewesen sei, heisst es in dem Communiqué weiter. «Die Behörden mussten Massnahmen ergreifen, um schweren Schaden für den Schweizer und internationalen Finanzmarkt abzuwenden», so die Finma.
Geführt wird die fusionierte Grossbank vom bisherigen UBS-CEO Ralph Hamers. Der Niederländer ist seit September 2020 Konzernleitungsmitglied der UBS. Die UBS übernimmt die CS für den Gesamtbetrag von 3 Milliarden Franken. Konkret bietet sie den CS Aktionären für jeweils 22.48 CS-Aktien eine UBS-Aktie. Dies entspreche 0.76 Franken je CS-Titel. Zum Vergleich: Die CS Aktie schloss zuletzt bei 1.86 Franken.