Die Eidgenössische Postkommission (PostCom) hat entschieden, dass Uber Eats und der Dienst Uber Portier B.V. unter die Postgesetzgebung fallen. Essenslieferungen sind also rechtlich gleichzubehandeln wie ein Paket.
Nicht unter das Gesetz fallen hingegen Lieferungen von Mahlzeiten, die zwar über die Uber-Plattform bestellt, jedoch von den Restaurants selbst oder in deren Auftrag durch Dritte geliefert werden, schreibt die PostCom.
Uber Eats mit Sitz in Amsterdam hatte diese Auffassung bislang stets bestritten. Mit dem Entscheid wird das Unternehmen verpflichtet, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen für seine Kuriere sicherzustellen.
Stundenlohn statt Minutenabrechnung
Für die Gewerkschaft Syndicom hat die PostCom einen wegweisenden Entscheid getroffen. Denn: «Eines der Hauptprobleme in der Foodkurier-Branche weltweit ist, dass die Kurierinnen und Kuriere oft auf Minutenbasis angestellt sind», erklärt David Roth von der Gewerkschaft Syndicom.
«Das heisst, wenn man die Essensbox holt, beginnt die Zeit zu laufen, wenn man sie abliefert, hört sie auf.» Das Wichtigste sei eine Mindesteinsatzdauer, die verhindert, dass man nur dann angestellt ist, wenn man gerade auf dem Velo sitzt, so der Gewerkschafter. Man müsse stundenweise angestellt werden. «Und das ermöglicht beispielsweise der GAV für Velokuriere.»
Mit dem Entscheid der PostCom wird Uber Eats verpflichtet, einen solchen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Bereits 20 Kurierfirmen hätten mit Syndicom einen GAV geschlossen. Zentral seien dabei die Mindestlöhne sowie die Mindesteinsatzdauer. Die Firma kann den Entscheid noch anfechten.