Das Technologieunternehmen Uber mit Sitz in Kalifornien schreibt zwar noch immer keine Gewinne, hat sich aber dennoch am Freitag an die Börse gewagt. Es ist einer der grössten Börsengänge seit Jahren. Uber kommt auf einen Börsenwert von mehr als 82 Milliarden Dollar.
Der Fahrdienstvermittler geniesst umstrittene Berühmtheit. Die Nutzer schätzen es, einfach per Knopfdruck über die App ein Taxi bestellen zu können. Andererseits beklagen Uber-Chauffeure die Arbeitsbedingungen.
Fahrer fühlen sich ausgeliefert
Der Fahrdienst Uber betrachtet seine Fahrer nicht als Angestellte. Deshalb will das Unternehmen auch nicht für Sozialleistungen aufkommen. Die Fahrer fühlen sich dem Unternehmen ausgeliefert. Deshalb kommt es immer wieder zu Gerichtsprozessen wie zuletzt in Lausanne.
Einem Fahrer war nach fünf negativen Bewertungen der Zugang zur App gesperrt worden: Nach über 9000 Fahrten und vielen guten Bewertungen. Er verlor auf einen Schlag seinen Lebensunterhalt.
Gericht urteilt zugunsten des Fahrers
Der Fahrer suchte einen Anwalt und fand Rémy Wyler. Er ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität Lausanne. Das Arbeitsgericht in Lausanne folgte seiner Argumentation, dass Uber soziale Verantwortung übernehmen müsse.
Für uns ist das ein grosser Sieg.
Das Urteil ist für den Anwalt und Professor für Arbeitsrecht ein grosser Sieg. «Das erste Mal in der Schweiz hat ein Gericht festgestellt, dass der Vertrag zwischen Uber und einem Fahrer tatsächlich ein Arbeitsvertrag ist.»
Mit dem Urteil erkenne das Gericht die Sozialversicherungspflicht solcher App-basierten Unternehmen wie zum Beispiel Uber an, erklärt Wyler. «Wenn Sie angestellt sind, heisst das: AHV, Pensionskasse, Mutterschaftsversicherung – diese Sozialleistungen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden.»
Uber geht in Berufung
Gegen das Urteil wird Uber Berufung einlegen, wie eine Mediensprecherin gegenüber «10vor10» schriftlich festhielt: «Den Fahrern, die die Uber-App nutzen, steht es vollkommen frei, ob, wann und wo sie diese nutzen möchten. Uber gibt keine Schichten und keine Mindeststunden vor.»
Anwalt Vincent Maitre verteidigt die Position von Uber. Er war schon einmal für Uber tätig und meint, dass Uber nicht exklusiv über seine Fahrer verfügen könne.«Jeder Chauffeur kann auch für andere Dienstleister arbeiten. In Genf und Zürich gibt es viele Konkurrenten nach dem gleichen Prinzip wie Uber», sagt Maitre. Deswegen seien die Fahrer als völlig selbständig zu betrachten.
Urteile rund um die Welt
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Lausanne ordnet sich in eine Reihe von Urteilen weltweit ein. Im Dezember 2018 erkannte ein Gericht in London an, dass ein Uber-Fahrer als Angestellter gelte. Das gleiche geschah im Januar 2019 in Paris.
Zuletzt protestierten im Vorfeld des Uber-Börsenganges Chauffeure in diversen Städten in den USA und in London gegen unfaire Arbeitsbedingungen und gegen die Summen von Geld, welche sich die Investoren von dem Börsengang versprechen.