- Beim Einkauf mit einer Debitkarte fallen Gebühren an, die an die Kartenanbieter gehen, darunter die sogenannte Interchange Fees.
- Wegen dieser Gebühren hat nun die Wettbewerbskommission (Weko) je eine Untersuchung gegen die Kartenanbieter Visa sowie Mastercard eingeleitet.
- Für beide Unternehmen gelte die Unschuldsvermutung, schreibt die Weko.
Der Grund für die Untersuchung ist, dass beide Kartenanbieter eine bestimmte Schwelle an Marktanteilen erreicht haben, wie die Weko in einer Mitteilung schreibt: Für die Phase der Markteinführung der neuen Debitkarten von Visa und Mastercard hatte die Behörde eine Interchange Fee zugelassen. Diese Phase sei mit dem Erreichen eines Marktanteils von je 15 Prozent abgeschlossen.
Bei den eingeleiteten Untersuchungen geht es um die Höhe der Gebühr. In der bisherigen Markteinführungsphase waren durchschnittlich 12 Rappen pro Transaktion zulässig. Ziel der Weko sei es, langfristige Lösungen für Interchange Fees zu treffen, teilte die Behörde mit.
Diametrale Ausgangslage
Die Ausgangslage beider Verfahren sei unterschiedlich, so die Behörde weiter. Mit Mastercard zeichne sich eine rasche Einigung und ein Entscheid in Form einer einvernehmlichen Regelung ab. Mit Visa bestünden dagegen Differenzen, die eingehender zu klären seien.
In einer Mitteilung betonte Visa, dass das Unternehmen vollumfänglich mit der Weko zusammenarbeite. Dabei wolle man die Interessen aller Teilnehmer am Zahlungssystem ausbalancieren.
Im Zuge dessen habe Visa die Interchange-Gebührensätze für inländische Debitkarten-Zahlungen zum 1. Juli 2023 um durchschnittlich ein Drittel gesenkt. Damit bringe man die Sätze auf das Niveau der seit langem geltenden Sätze in der EU.